Anlässlich der Neubildung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG § 25)
Worum geht es?
Der Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für seine 6. Amtsperiode zum September 2025 neu zusammen. Es können sich Vereine und Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gehört, bewerben. Die Berufung erfolgt zum 10. September 2025; die Amtsperiode dauert fünf Jahre.
Als unabhängige und ehrenamtliche Interessenvertretung vertritt der Landesbeirat die Menschen mit Behinderungen auf Landesebene in ihrer Gesamtheit. Er setzt sich für Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ein.
Der Beirat berät und unterstützt die oder den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Berliner Senat.
Dem Beirat gehören insgesamt 30 Personen an, die von den Vereinen oder Verbänden benannt wurden. 15 mit Stimmrecht mit je einem Mitglied und 15 mit einer Vertretung an. Zusätzlich gibt es elf, nicht-stimmberechtigte Mitglieder aus Verwaltung, Wirtschaft und weiteren Vereinigungen.
Wen sucht der Landesbeirat?
Gesucht werden Personen aus Vereinen und Verbänden. Sie sollen Interesse daran haben, die Berliner Landespolitik mitzugestalten und sich für die Inklusion und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in Berlin einzusetzen.
Die Mitglieder des Landesbeirats sind namentlich berufen und können nicht durch eine andere Person desselben Vereins oder Verbands vertreten werden. Gelebte Praxis ist es bislang, dass die Stellvertretung aus einem anderen Verein oder Verband entsandt wird.
Die Arbeit im Landesbeirat ist sehr abwechslungsreich: Sie umfasst beispielsweise die Mitarbeit an Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, die Vertretung des Beirats in Gremien aus allen Politikressorts, die Teilnahme an Anhörungen im Abgeordnetenhaus und die Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten und den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Kern der Arbeit sind die Gremiensitzungen der „Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen“, die laut Gesetz bei allen Senatsverwaltungen eingerichtet sind und ressortspezifische Themen bearbeiten.
Die Mitglieder des Landesbeirates übernehmen ein Ehrenamt mit der Verantwortung, sich für die Belange aller Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Beeinträchtigungsart einzusetzen. Somit vertritt auch jedes einzelne Mitglied die Entscheidungen des Landesbeirats nach außen.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Verband oder Verein mitbringen?
Der Verein oder Verband muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben muss die Unterstützung der Interessen von Menschen mit Behinderungen durch Aufklärung und Beratung oder die Bekämpfung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gehören. Gemäß dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“ sind insbesondere Selbstvertretungsorganisationen zur Bewerbung aufgefordert.
Durch die Mitarbeit im Landesbeirat erhält der Verein oder Verband gleichzeitig die Möglichkeit der Verbandsklage nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz.
Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?
Sie sollten Interesse an der Berliner Landespolitik und der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen haben. Die Arbeit im Landesbeirat erfordert zeitliche Ressourcen für die Sitzungen und Arbeitsgruppen, sowie deren Vor- und Nachbereitung und Einarbeitung in die Themen.
Von Vorteil ist auch eine offene und kommunikative Einstellung gegenüber den anderen Mitgliedern und der Verwaltung und die Bereitschaft, inhaltliche Differenzen konstruktiv zu bearbeiten.
Der Landesbeirat praktiziert einen respektvollen Umgang und eine wertschätzende und barrierefreie Kommunikation. Die barrierefreie Möglichkeit der Mitarbeit und Teilnahme an Sitzungen wird gewährleistet.
Zwischen den Gremienterminen erfolgt die Kommunikation und Abstimmung hauptsächlich per persönlicher E-Mail und in Form von internen Arbeitsgruppen, die sich sowohl in Präsenz als auch virtuell austauschen.
Es wird für jede Landesbeiratssitzung ein Sitzungsgeld für 20,00 Euro für die stimmberechtigt teilnehmende Person veranschlagt. Das Sitzungsgeld ist personengebunden und darf nicht an die Organisation ausgezahlt werden.
Wie bewerben Sie sich?
Alle Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sie können diese per E-Mail unter LfB-Beirat@senasgiva.berlin.de anfordern.
Telefonisch erreichen Sie das Büro unter der Nummer 030 / 9028-2918. Gerne können Sie, nach telefonischer Voranmeldung, auch im Büro der Landesbeauftragten (E 010) die Unterlagen in der Zeit von Dienstag bis Donnerstag 9:00 – 12:00 und 14:00 – 15:00 Uhr abholen.