Anwohner*inneninformation zum Standort Hasenheide

Hasenheide Luftbild

Aufgrund der weiterhin angespannten Unterbringungssituation in Berlin ist geplant, eine Unterkunft für geflüchtete Menschen in einem ehemaligen Bürogebäude in der Hasenheide 23-31 einzurichten.
Die Unterkunft wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2026/2027 den Betrieb aufnehmen.

Video-Mittschnitt der Bürgerinformationsveranstaltung vom 30.06.2025

Video-Mittschnitt der Bürgerinformationsveranstaltung vom 30.06.2025

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Unten finden Sie zentrale Informationen zur Unterkunft sowie Antworten zu Fragen, die auf Bürgerinformationsveranstaltungen zum aktuellen Planungsstand gestellt wurden. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

  • Wo entsteht die Unterkunft?

    Die neue Unterkunft für Geflüchtete wird in einem ehemaligen drei- bis neungeschossigen Bürogebäude in der Hasenheide 23-31 in 10967 Berlin / Kreuzberg eingerichtet.

  • Wie ist die Unterkunft aufgeteilt?

    Die Gesamtfläche des Gebäudes beträgt ca. 35.800qm.
    Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage, Außenflächen und einen Altbau (ehemaliger Festsaal), wo die Kantine untergebracht ist.

    In den Gebäudeteilen I und II entsteht im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten eine Aufnahmeeinrichtung (AE) für Geflüchtete mit einer Kapazität von regulär rund 750 Plätzen, die bei Bedarf um rund 300 Plätze aufgestockt werden kann.

    In Gebäudeteil III hat die für Jugend zuständige Senatsverwaltung ihre Pläne für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aufgegeben. Für diesen Teil wird nun eine neue Nutzung im Bereich Unterbringung angestrebt, weil die Baugenehmigung nur diese Nutzung erlaubt. Welche Bedarfsgruppe dort künftig neben Geflüchteten untergebracht werden kann, ist aktuell in Klärung

    Im Vorderhaus von Gebäudeteil II wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Beschulungstrakt als Filiale der Nelson-Mandela-Schule mit 12 Willkommensklassen eingerichtet.

    Darüber hinaus ist in Gebäudeteil II eine umfangreiche Kooperation mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geplant. Der Bezirk wird im Erdgeschoss ein Kochstudio und einen Mehrzweckraum für integrative Veranstaltungen mit Bewohnenden der Unterkunft und Nachbarn bespielen. Auf weiteren Gemeinschaftsflächen im Haus wird der Bezirk in Kooperation mit dem Betreiber der Unterkunft verschiedene Bildungs- Freizeit- und Vernetzungsangebote umsetzen.

  • Was ist der aktuelle Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme?

    Die Baugenehmigung für die notwendigen Umbaumaßnahmen wird voraussichtlich im Juli 2025 erteilt. Die Umbaumaßnahmen beginnen ab August/September 2025 und dauern etwa ein Jahr. Danach folgt die Erstausstattung der Räumlichkeiten, sodass mit einer Inbetriebnahme der Unterkunft zum Jahreswechsel 2026/2027 zu rechnen ist.

  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Begrünung des Dachs und die Nutzung der Dachterasse als Aufenthaltsfläche in Frage kommen?

    Die Dachterrassen sind bereits extensiv als Retentionsdächer (zur Regenpufferung) begrünt, ein Betreten ist nicht zulässig, da dadurch die empfindliche Substratschicht zerstört würde.

  • Wie lange wird die Unterkunft betrieben?

    Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

  • Wer wird in die neue Unterkunft einziehen (Länder, Sprachen, Kinder, Jugendliche)?

    Die neue Unterkunft ist eine Aufnahmeeinrichtung mit Vollverpflegung, daher werden hier nur Asylsuchende in der ersten Phase nach ihrer Ankunft in Berlin einziehen, direkt nach ihrer Registrierung im Ankunftszentrum. Sie kommen aus unterschiedlichen Herkunftsländern, die häufigsten sind zur Jahresmitte 2025 Vietnam, Moldau, Afghanistan, die Türkei und Syrien. Auch wenn sich abhängig von der Weltlage der Zugang aus einzelnen Ländern verändern kann, werden erfahrungsgemäß die meisten Menschen Vietnamesisch (ersatzweise: Englisch) Farsi, Arabisch, Türkisch (Kurdisch) oder Russisch sprechen. Einziehen werden sowohl Familien als auch Einzelpersonen und wir gehen davon aus, dass mindestens ein Drittel der Bewohnerschaft Kinder und Jugendliche sein werden.
    Gemäß den gesetzlichen Vorgaben verbringen die Menschen hier die erste Phase nach Stellung ihres Asylgesuchs, in Berlin sind dies der Regel etwa sechs Monate. Danach können sie in eine Wohnung, ersatzweise eine Gemeinschaftsunterkunft mit Selbstversorgung umziehen.

  • Wie werden die hier untergebrachten Menschen betreut?

    Mit Inbetriebnahme der Aufnahmeeinrichtung übernimmt ein externer Betreiber die soziale Betreuung der Bewohnerschaft. Dieser hält einen Vertrag mit dem LAF, dem eine detaillierte Qualitäts- und Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt. Der Betreiber beschäftigt gemäß Betreibervertrag qualifizierte Mitarbeitende für Sozialarbeit, Beratung, Kinderbetreuung, psychologische Betreuung und Ehrenamtskoordination. Die Ehrenamtskoordination ist Ansprechperson für freiwilliges Engagement, das Spenden-Management und auch für externe Träger, die Projekte in der Unterkunft anbieten möchten. Die Unterkunftsleitung ist ansprechbar für Anliegen und Fragen aus der Nachbarschaft.

    Darüber hinaus wird ein Sicherheitsdienstleister rund um die Uhr vor Ort sein. Die Qualitätssicherung des LAF führt regelmäßige Begehungen der Unterkunft durch, um die Qualität der Unterbringung zu gewährleisten.

  • Gibt es die Möglichkeit, Essen für Kleinkinder flexibel zuzubereiten? Gibt es dazu Küchen auf jeder Etage?

    Da es sich um eine Aufnahmeeinrichtung handelt, wird die Versorgung vollständig durch einen Caterer sichergestellt, der auch speziell auf die Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmte Speisen anbietet. Darüber hinaus besteht nach vorheriger Absprache die Möglichkeit, die im Gebäude vorhandene Großküche z.B. im Rahmen von sozio-kulturellen Projekten gelegentlich zu nutzen, um individuelle Mahlzeiten zuzubereiten. Separate Küchen auf jeder Etage sind nicht vorgesehen.

  • Welche Mitspracherechte werden Bewohner*innen bei betrieblichen Fragen haben (z.B. Ruhezeiten, Essensauswahl, Konfliktlösungen)?

    In der Unterkunft soll ein gewaltfreies und respektvolles Miteinander gelebt werden. Grundlage hierfür bildet die für alle Bewohnenden in LAF-Unterkünften verbindliche Hausordnung, die in mehreren Sprachen zur Verfügung steht. Sie enthält Regelungen für ein friedliches Zusammenleben, dazu gehört auch die Einhaltung von Ruhezeiten, Gewaltfreiheit, Rücksichtnahme etc.
    Die Hausordnung ist hier einsehbar.
    Im Bereich der Verpflegung erfolgt die Versorgung in der Aufnahmeeinrichtung durch einen Caterer mit täglich drei Mahlzeiten. Bewohnende können Anregungen und Essenswünsche einbringen, dazu kann z.B. eine Wunschbox aufgestellt werden.
    Um die Mitwirkung und Teilhabe zu stärken, wirkt das LAF bei den Betreibern auf die Wahl von Bewohnerräten hin. Die von der Bewohnerschaft gewählten VertreterInnen in diesem Gremium sind deren Ansprechpersonen für Anliegen, die das Zusammenleben betreffen. Darüber hinaus stehen die Mitarbeitenden des Betreibers (Sozialarbeit, soziale Betreuung, Kinderbetreuung, psychologische Kräfte und Ehrenamtskoordination) für individuelle Anliegen zur Verfügung.

  • Wer ist für die Bewohner*innen und die Nachbarschaft ansprechbar?

    Den Bewohnenden der Unterkunft steht im städtischen Umfeld ein breites Netzwerk aus Beratungs- und Begegnungsangeboten zur Verfügung. Aufgrund der hohen Dichte an Trägern im Umkreis Hasenheide gibt es bereits im Vorfeld ein großes Interesse an intensiver Vernetzung.

    In der Unterkunft selbst berät ein Team aus Sozialarbeitenden die Bewohnerschaft und übernimmt die Anbindung an externe Angebote. Für Fragen aus der Nachbarschaft stehen die Unterkunftsleitung und die Ehrenamtskoordination als Ansprechpersonen zur Verfügung.

    Kontakt für Nachfragen:
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit LAF pressestelle@laf.berlin.de

  • Welche Möglichkeiten werden geschaffen für die Religionsausübung?

    In der Unterkunft werden Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kulturen und Glaubensrichtungen zusammenleben. Um ein respektvolles und störungsfreies Miteinander sicherzustellen, erfolgt die Religionsausübung in der Regel im privaten Raum (Bewohnerzimmer). Darüber hinaus gehört es aber zum guten Zusammenleben in Unterkünften dazu, dass die Mehrzweckräume oder die Kantine nach vorheriger Absprache für wichtige religiöse oder kulturelle Feste genutzt werden können, z. B. das gemeinsame Fastenbrechen im Ramadan, Weihnachtsfeiern oder Neujahrsfeste. Diese Feste werden vom Betreiber und Bewohnenden gemeinsam organisiert.

  • Welche Kontaktmöglichkeiten werden für die Bewohner zugänglich gemacht zu Gemeinden? Können diese Gemeinschaften die Einrichtung betreten?

    Den Bewohnenden werden auf Wunsch Informationen zu religiösen Gemeinden im Umfeld der Unterkunft zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, die individuelle Vernetzung im Gemeinwesen zu fördern und so einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe zu leisten. Die Bewohnerschaft wird dazu ermutigt, entsprechende Angebote außerhalb der Unterkunft wahrzunehmen, da die Einrichtung selbst als neutraler Raum für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Glaubensrichtungen konzipiert ist. Daher wird angestrebt, religiöse Aktivitäten außerhalb der Unterkunft wahrzunehmen (Ausnahmen sind wichtige religiöse oder kulturelle Feste, s. o.)

  • Sind 12 Willkommensklassen nicht sehr viel, wenn man sie andererseits als „absolute Notlösung“ bezeichnet?

    Es ist davon auszugehen, dass rund ein Drittel der Bewohnerschaft der neuen Unterkunft Kinder und Jugendliche sein werden, etwa die Hälfte davon sind erfahrungsgemäß im schulpflichtigen Alter. Wir sprechen also von etwa 200 nötigen Schulplätzen. Dazu kommt, dass es sich um eine Aufnahmeeinrichtung handelt, in der die Unterbringung für Familien auf 6 Monate begrenzt ist. In dieser Ausgangslage (viele, häufig wechselnde schulpflichtige Kinder, relativ kurze Verweildauer) stellen Willkommensklassen ein gutes Auffang-Angebot dar, um den Kindern vor der Einschulung in Regelklassen erste Sprachkenntnisse zu vermitteln.

  • Wie kann vermieden werden, dass die Räume für die Willkommensklassen in der Unterkunft nur für diesen Zweck genutzt werden können?

    Außerhalb der Unterrichtszeiten sollen die Räumlichkeiten in Absprache mit der Schulleitung auch für andere Angebote zur Verfügung stehen, etwa Hausaufgabenbetreuung durch Ehrenamtliche, VHS-Sprachkurse für Eltern, pädagogische Freizeitangebote durch externe Träger etc.

  • Warum ist die Nelson-Mandela-Schule die Bezugsschule und nicht eine Schule im Kiez bzw. mehrere?

    Die Senatsverwaltung hat die Aufgabe übernommen, die Beschulung an den großen Aufnahme-Einrichtungen sicherzustellen. Aus diesem Grund wird die Willkommensschule in der Hasenheide eine zentral verwaltete Schule. Allerdings sollen keine weiteren Schulen gegründet werden, um einer Segregation der Schülerschaft vorzubeugen und weiterhin flexibel auf höchst volatile Bedarfe reagieren zu können. Mit den umliegenden Schulen werden Kooperationen angestrebt, um eine frühestmögliche Integration der Schülerschaft in den Sozialraum zu gewährleisten, auch wenn die Verweildauer in der Hasenheide für die Etablierung von stabilen sozialen Beziehungen recht kurz sein wird.

  • Das LAF will zur Überprüfung der Qualität regelmäßige Begehungen durchführen. Gibt es eine Regelung, was regelmäßig konkret bedeutet? Werden die Termine zur Begehung veröffentlicht, um die Überprüfung ggf. zu unterstützen?

    Die Qualitätssicherung des LAF führt in allen landeseigenen Unterkünften Begehungen durch. Diese werden intern geplant, sind jedoch unregelmäßig und werden beim Betreiber nicht angemeldet. Dazu kommen anlassbezogene Begehungen, z.B. auf konkrete Beschwerden hin. Diese Begehungstermine sind nicht öffentlich. Situationen, die bei der Begehung moniert wurden, können bei Bedarf in einer Nachbegehung kontrolliert werden. Zusätzlich ist die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBs) mit muttersprachlichen Mitarbeitenden regelmäßig in allen Unterkünften vor Ort und kann von den Bewohnenden genutzt werden.

  • Wie genau soll der Austausch zwischen dem Willkommensbündnis, Bezirk, Senat, LAF stattfinden? Wie kann das Willkommensbündnis ernst genommen und einbezogen werden?

    Das LAF als Landesbehörde verantwortet die Unterkunft, der Bezirk die soziale Infrastruktur im städtischen Umfeld. Für die Abläufe in der Unterkunft ist ein Betreiber als Vertragsnehmer des LAF verantwortlich. Die Ehrenamtskoordination ist erste Anlaufstelle in der Unterkunft für Anliegen des Willkommensbündnisses, bei grundsätzlichen Fragen zum bürgerschaftlichen Engagement steht die Ehrenamtskoordination im LAF zur Verfügung. Austauschrunden finden in der Regel auf bezirklicher Ebene statt, bei Bedarf mit Teilnahme des LAF.

  • Wird es in regelmäßigen Abständen Informationen über den Fortschritt geben?

    Alle aktuellen Informationen zur Unterkunft finden Sie stets hier auf dieser Seite.
    Vor der Eröffnung wird es einen Tag der offenen Tür in der Unterkunft für die Nachbarschaft und alle Interessierten geben. Bezirk, LAF, Betreiber und soziale Träge werden dann als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Pressesprecher

Sascha Langenbach

Pressereferentin

Monika Hebbinghaus