Anwohner*inneninformation zum Standort Hasenheide

Hasenheide Luftbild

Aufgrund der weiterhin angespannten Unterbringungssituation in Berlin ist geplant, eine Unterkunft für geflüchtete Menschen in einem ehemaligen Bürogebäude in der Hasenheide 23-31 einzurichten.
Die Unterkunft wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2026/2027 den Betrieb aufnehmen.

Unten finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen zum aktuellen Planungsstand. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

  • Wo entsteht die Unterkunft?

    Die neue Unterkunft für Geflüchtete wird in einem ehemaligen drei- bis neungeschossigen Bürogebäude in der Hasenheide 23-31 in 10967 Berlin / Kreuzberg eingerichtet.

  • Wie ist die Unterkunft aufgeteilt?

    Die Gesamtfläche des Gebäudes beträgt ca. 35.800qm.
    Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage, Außenflächen und einen Altbau (ehemaliger Festsaal), wo die Kantine untergebracht ist.

    In den Gebäudeteilen I und II entsteht im Auftrag des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten eine Aufnahmeeinrichtung (AE) für Geflüchtete mit einer Kapazität von regulär rund 750 Plätzen, die bei Bedarf um rund 300 Plätze aufgestockt werden kann.

    In Gebäudeteil III hat die für Jugend zuständige Senatsverwaltung ihre Pläne für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aufgegeben. Für diesen Teil wird nun eine neue Nutzung im Bereich Unterbringung angestrebt, weil die Baugenehmigung nur diese Nutzung erlaubt. Welche Bedarfsgruppe dort künftig neben Geflüchteten untergebracht werden kann, ist aktuell in Klärung

    Im Vorderhaus von Gebäudeteil II wird im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Beschulungstrakt als Filiale der Nelson-Mandela-Schule mit 12 Willkommensklassen eingerichtet.

    Darüber hinaus ist in Gebäudeteil II eine umfangreiche Kooperation mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geplant. Der Bezirk wird im Erdgeschoss ein Kochstudio und einen Mehrzweckraum für integrative Veranstaltungen mit Bewohnenden der Unterkunft und Nachbarn bespielen. Auf weiteren Gemeinschaftsflächen im Haus wird der Bezirk in Kooperation mit dem Betreiber der Unterkunft verschiedene Bildungs- Freizeit- und Vernetzungsangebote umsetzen.

  • Was ist der aktuelle Zeitplan für Bau und Inbetriebnahme?

    Die Baugenehmigung für die notwendigen Umbaumaßnahmen wird voraussichtlich im Juli 2025 erteilt. Die Umbaumaßnahmen beginnen ab August/September 2025 und dauern etwa ein Jahr. Danach folgt die Erstausstattung der Räumlichkeiten, sodass mit einer Inbetriebnahme der Unterkunft zum Jahreswechsel 2026/2027 zu rechnen ist.

  • Wie lange wird die Unterkunft betrieben?

    Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

  • Wer wird in die neue Unterkunft einziehen?

    Es handelt sich um eine Aufnahmeeinrichtung mit Vollverpflegung für Asylsuchende aus unterschiedlichen Herkunftsländern, die zuvor im Berliner Ankunftszentrum registriert wurden. Einziehen werden sowohl Familien als auch Einzelpersonen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben verbringen die Menschen hier die erste Phase nach Stellung ihres Asylgesuchs, in Berlin sind dies der Regel etwa sechs Monate. Danach können sie in eine Wohnung, ersatzweise eine Gemeinschaftsunterkunft mit Selbstversorgung umziehen.

  • Wie werden die hier untergebrachten Menschen betreut?

    Mit Inbetriebnahme der Aufnahmeeinrichtung übernimmt ein externer Betreiber die soziale Betreuung der Bewohnerschaft. Dieser hält einen Vertrag mit dem LAF, dem eine detaillierte Qualitäts- und Leistungsbeschreibung zu Grunde liegt. Der Betreiber beschäftigt gemäß Betreibervertrag qualifizierte Mitarbeitende für Sozialarbeit, Beratung, Kinderbetreuung, psychologische Betreuung und Ehrenamtskoordination. Die Ehrenamtskoordination ist Ansprechperson für freiwilliges Engagement, das Spenden-Management und auch für externe Träger, die Projekte in der Unterkunft anbieten möchten. Die Unterkunftsleitung ist ansprechbar für Anliegen und Fragen aus der Nachbarschaft.

    Darüber hinaus wird ein Sicherheitsdienstleister rund um die Uhr vor Ort sein. Die Qualitätssicherung des LAF führt regelmäßige Begehungen der Unterkunft durch, um die Qualität der Unterbringung zu gewährleisten.

  • Wer ist für die Bewohner*innen und die Nachbarschaft ansprechbar?

    Den Bewohnenden der Unterkunft steht im städtischen Umfeld ein breites Netzwerk aus Beratungs- und Begegnungsangeboten zur Verfügung. Aufgrund der hohen Dichte an Trägern im Umkreis Hasenheide gibt es bereits im Vorfeld ein großes Interesse an intensiver Vernetzung.

    In der Unterkunft selbst berät ein Team aus Sozialarbeitenden die Bewohnerschaft und übernimmt die Anbindung an externe Angebote. Für Fragen aus der Nachbarschaft stehen die Unterkunftsleitung und die Ehrenamtskoordination als Ansprechpersonen zur Verfügung.

    Kontakt für Nachfragen:
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit LAF pressestelle@laf.berlin.de

Pressesprecher

Sascha Langenbach

Pressereferentin

Monika Hebbinghaus