Der MPI dient – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – auch als Instrument für die Finanzierung von industriepolitischen Vorhaben, um besonders wirksame Projekte anzustoßen, zu beschleunigen oder zu ergänzen. Förderanträge können im Rahmen von Fördercalls eingereicht werden.
Fördercalls im Rahmen des Masterplans Industriestadt Berlin (MPI) 2022–2026
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1. Was wird gefördert?
Zur Umsetzung des MPI 2022-2026 können Projekte mit einem klaren Industriefokus gefördert werden, die:
- die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Industriestadt Berlin sichern und bestehende Potenziale heben und ausbauen
- die Umsetzung mindestens eines der MPI-Handlungsfelder „Innovation“, „Kompetenzen“, „Rahmenbedingungen“ oder „Kommunikation und Vernetzung“ unterstützen
- mindestens auf eine der definierten Transformationslinien „digitale Transformation“, „ökologische Transformation“ oder „Transformation der industriellen Arbeitswelt“ ausgerichtet sind
- ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig sind.
Projektbezogene Zuwendungen können nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen wurden. Weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen befinden sich im Merkblatt zur MPI-Projektförderung.
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2. Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Einrichtungen (wie Vereine, Verbände, Unternehmensnetzwerke), wissenschaftliche Einrichtungen und Transfereinrichtungen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Einzelfall auch Unternehmen. Die Antragstellenden müssen die Rechtsform einer juristischen Person aufweisen und ihren Sitz, mindestens jedoch eine organisatorisch eigenständige Betriebsstätte, in Berlin haben.
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3. Wie hoch ist die Förderung und welche Laufzeit kann ein Projekt haben?
Es können nur Projekte gefördert werden, die ohne die beantragte Zuwendung nicht durchgeführt werden können. Der Gegenstand, der Umfang und die Höhe der Förderung sind nicht spezifiziert. Sie richten sich nach dem jeweiligen Projektziel, der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie ggf. nach den Anforderungen an eine EU-Beihilferechtskonformität. Zur Orientierung kann auf die bereits bewilligten Projekte verwiesen werden, bei denen die Höhe der Zuwendungen zwischen 30.000,- € und 100.000,- € lag.
Die Laufzeit eines Projektes entspricht dem Zeitraum, der zur Durchführung des Vorhabens erforderlich ist und liegt in der Regel zwischen 6 Monaten und maximal 3 Jahren. -
4. Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst werden im Rahmen von Fördercalls Voranträge in Form von groben Projektskizzen eingereicht (Stufe 1).
Die Voranträge (1. Stufe), für die ein Formular zum Download bereitsteht, umfassen u. a. folgende Angaben und Informationen:
- vorgesehene Projektaktivitäten und Ziele
- Bezug zu MPI-Handlungsfeldern und -Transformationslinien
- Zeitrahmen
- Abschätzung des Finanzierungs- und Förderbedarfs.
Die eingereichten Voranträge werden daraufhin geprüft, ob ein grundsätzliches Landesinteresse an der Projektdurchführung besteht. Außerdem werden die Voranträge einer ersten EU-beihilferechtlichen Einschätzung unterzogen (vgl. Anlage 1). Maßgebend für die Bewertung der Förderwürdigkeit sind v.a. die Kriterien:
- Unterstützung der jeweiligen MPI-Handlungsfelder und -Transformationslinien
- Plausibilität und fachliche Qualität der Projektskizze
- Effizienz der Projektumsetzung, Höhe der notwendigen Ausgaben und finanzielle Eigenbeteiligung der Antragstellenden
Bei einer positiven Bewertung werden die Antragstellenden aufgefordert, einen detaillierten Förderantrag einzureichen (Stufe 2) – mit insbesondere folgenden Angaben und Informationen:
- aussagefähiges Gesamtkonzept für das Projekt, einschließlich einer ausführlichen Darstellung der Ziele, Umsetzungsschritte, Meilensteine und Erfolgsindikatoren
- detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan
- Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere Interesse des Landes Berlin im Rahmen der Umsetzung des MPI 2022 – 2026
Die Bearbeitungsdauer der Verfahrensstufen beträgt jeweils 4 bis 6 Wochen.
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MPI Fördercall Formular
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Merkblatt Projektförderungen_MPI 2022–2026
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Anlage 1 - EU-Beihilferechtliche Hinweise
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Anlage 2 - ANBest_P