Antrags- und Freischaltungsverfahren AKS Online

Für ein zügiges Verfahren gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Bei Erstbeantragung

Schritt 1: Antragsberechtigung prüfen

  • Prüfen Sie, ob Sie für die Nutzung der AKS Online zugelassen sind.
  • Ermitteln Sie, welches Zugriffsverfahren für Sie infrage kommt:
    1. Blockbezogenes Verfahren
    2. Grundstücksbezogenes Verfahren

Schritt 2: Registrierung in AKS Online

  • Nur natürliche Personen können registriert und freigeschaltet werden.
    1. Keine Registrierung auf Büros oder Firmen möglich.
    2. Registrierungsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden (auch nicht per Vollmacht oder Vertretung).
  • Vorgehen:
    1. Rufen Sie die Anmeldeseite von AKS Online auf und klicken Sie auf „Zur Registrierung“.
    2. Akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.
    3. Füllen Sie die Registrierungsmaske vollständig aus und senden Sie diese ab.
    4. Sie erhalten eine E-Mail von aks-online@gutachterausschuss-berlin.de mit einem Bestätigungslink.
    5. Bestätigen Sie den Link durch Anklicken.
    6. Nach erfolgreicher Registrierung erscheint eine grüne Bestätigungsmeldung.

Schritt 3: Digitalen Antrag stellen (Service Portal Berlin)

  • Gehen Sie zum Service Portal Berlin und nutzen Sie den digitalen Antrag.
  • Wichtig: Ihr Benutzername im Antrag muss mit dem Benutzernamen aus Ihrer Registrierung übereinstimmen.
  • Laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch:
    1. Blockbezogenes Verfahren: Kopien der ersten Seiten von drei selbst erstellten Gutachten.
    2. Grundstücksbezogenes Verfahren: Nachweis (z. B. Zertifikat oder Bestellungsurkunde).

Schritt 4: Prüfung und Freischaltung

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine E-Mail mit dem Ergebnis.
  • Bei positiver Entscheidung: Zugriff für 2 Jahre auf AKS Online im beantragten Verfahren.
  • Verlängerung möglich durch erneute Beantragung (jeweils um weitere 2 Jahre).

Bei Wiederbeantragung

Wenn Ihre Zugriffsberechtigung nach 2 Jahren abläuft oder bereits abgelaufen ist:

Schritt 1: Digitalen Antrag stellen
  • Stellen Sie erneut den digitalen Antrag im Service Portal Berlin.
  • Benutzername muss wieder mit Ihrer ursprünglichen Registrierung übereinstimmen.
  • Nachweise:
    1. Blockbezogenes Verfahren: Kein Nachweis mehr erforderlich.
    2. Grundstücksbezogenes Verfahren: Erneut Nachweis hochladen (z. B. Zertifikat, Bestellungsurkunde).
Schritt 2: Zeitpunkt beachten
  • Um eine unterbrechungsfreie Nutzung sicherzustellen, beantragen Sie die Verlängerung etwa 1 Woche vor Ablauf der aktuellen Freischaltung.
Schritt 3: Prüfung und Verlängerung
  • Die Geschäftsstelle prüft den Antrag und informiert Sie per E-Mail.
  • Bei positiver Entscheidung: erneut 2 Jahre Zugriff auf AKS Online.

Anträge

Onlineabruf der vorgefertigten Anträge.
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