Wohnungsmieten

Information

Mietverträge werden privatrechtlich ohne Beurkundung vor einem Notar abgeschlossen. Somit erhält die Geschäftsstelle auch keine Abschrift des Mietvertrages für die Aufnahme in die Kaufpreissammlung. Es ist somit sehr aufwendig Einzelmieten für Wohnraum in Erfahrung zu bringen.

Es steht jedoch zur Ermittlung der ortsüblichen Miete der Berliner Mietspiegel für nicht preisgebundene Mietwohnungen zur Verfügung.

Antwort

Bitte greifen Sie auf den Berliner Mietspiegel zurück. Überprüfen Sie im Vorwort des Mietspiegels, ob Ihre Wohnung von dem Berliner Mietspiegel abgedeckt wird.

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Glossar

Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

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