Gebühren für Gutachten

Gebühren für Gutachten 2022 964-482

Gebühren für ein Standardgutachten

Information

Für die Erstattung von Gutachten werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) erhoben. Eine Ausnahme bildet die Antragsstellung durch Gerichte. Hier gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

Antwort

Maßgeblich für die Höhe der Gebühr nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert, wobei die Mindestgebühr 850,00 EUR beträgt. Das Diagramm stellt die Gebühr in Abhängigkeit des Verkehrswertes sowohl für unbebaute als auch für bebaute Grundstücke/Wohnungseigentum in vereinfachter Form dar. Der Verkehrswert ist hierbei in Tausend EUR, die Gebühr in EUR angegeben.

So beträgt z.B. die Gebühr für ein bebautes Grundstück mit einem ermittelten Verkehrswert von rd. 500.000 EUR ca. 2.500 EUR. Sofern wertbeeinflussende Rechte, Miteigentumsanteile oder mehrere Stichtage in der Gutachtenerstattung zu berücksichtigen sind, wird dieser erhöhte Aufwand mit Aufschlägen gemäß der Vorbemerkungen zu den Tarifstellen 7000, 7001 und 7005 der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) berechnet.

Für die Erstattung von Gutachten über Mietwerte und ortsübliche Nutzungsentgelte wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 2.910,00 EUR (Tarifstelle 7001 a) erhoben.

Alle Gebühren sind als Nettobeträge angegeben. Es ist in der Regel noch die Umsatzsteuer hinzu zuziehen.

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