Terminhinweis: Weiterleitung einer Parteispende

Pressemitteilung vom 30.04.2026

In der Verwaltungsstreitsache

Alternative für Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland

VG 2 K 410/25

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 7. Mai 2026, 09:00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal) anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) wendet sich mit ihrer Klage gegen einen Bescheid der Präsidentin des Deutschen Bundestages, mit dem eine Pflicht der AfD festgestellt wird, eine Parteispende von ca. 2,3 Millionen Euro an die Bundestagspräsidentin weiterzuleiten. Die AfD hat den Betrag unter Vorbehalt an die Bundestagspräsidentin überwiesen und begehrt mit ihrer Klage zudem die Rückzahlung. Sie meint, die Annahme der Spende sei zulässig gewesen. Demgegenüber geht die Beklagte von einer „Strohmann“-Konstellation aus und hält die Spende für unzulässig, weil es sich erkennbar um die Spende eines nicht genannten Dritten handle. Ein möglicher Irrtum der AfD über die wahre Identität des Spenders sei spätestens aufgrund eines Schreibens der Bundestagsverwaltung erkennbar gewesen.

Modalitäten der Berichterstattung
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