T e r m i n h i n w e i s: Nennung des Vereins „Jüdische Stimme“ im Verfassungsschutzbericht 2024
Pressemitteilung vom 20.04.2026
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
des Vereins Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e. V./. Bundesrepublik Deutschland
VG 1 L 787/25
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Montag, den 27. April 2026, 10:00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal) anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens
Der Antragsteller ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein; er bildet die deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. Nach seiner Satzung will der Verein Personen jüdischer Herkunft eine Plattform dafür bieten, sich für Völkerverständigung und insbesondere für eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina einzusetzen. Der vom Bundesministerium des Inneren herausgegebene Verfassungsschutzbericht 2024 bezeichnet den Verein als gesichert extremistisch und führt ihn als Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus auf. Der Verein verfolge Bestrebungen, die auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden würden und sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des friedlichen Zusammenlebens der Völker richteten. Dagegen wendet sich der Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutz. Er sieht sich durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht in seinen Grundrechten verletzt und bestreitet extremistische Bestrebungen.
Angesichts der mit der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht begründeten anhaltenden Veranstaltungsabsagen und des drohenden Verlustes seiner Anerkennung als gemeinnützig durch die Finanzbehörden sei ihm Eilrechtsschutz zu gewähren.
Modalitäten der Berichterstattung
Pressevertreter melden sich bitte vorher per E-Mail an: pressestelle@vg.berlin.de.
Um Mitteilung, ob Film- und Tonaufnahme gefertigt werden sollen, wird gebeten. Kamerateams sind nur ohne Stativ und Tonangel zulässig.
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