Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsgericht Berlin keine Links (z.B. zur Terminbestätigung) per E-Mail verschickt.
Sollten Sie jedoch eine solche E-Mail erhalten haben, handelt es sich womöglich um Phishing (Betrugsversuch).
Bitte interagieren Sie nicht mit der E-Mail bzw. fragen Sie bei Zweifeln gern telefonisch oder über das Kontaktformular bei uns nach.
Silvester am Brandenburger Tor: Kein vorzeitiger Stopp der Party des Senats (Nr. 54/2025)
Pressemitteilung vom 15.12.2025
Ein Bündnis von Kulturschaffenden hat keinen Anspruch, die Silvesterfeier des Berliner Senats am Brandenburger Tor wegen einer eigenen geplanten Kundgebung vorzeitig zu stoppen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Die Antragsteller vertreten das Bündnis „Rettung Silvester am Brandenburger Tor – We are Berlin“. Nachdem im Sommer die große traditionelle Silvesterparty am Brandenburger Tor aufgrund der Streichung von Fördermitteln des Berliner Senats abgesagt worden war, meldeten die Antragsteller eine Versammlung von Menschenrechts- und Kulturorganisationen auf der Straße des 17. Juni zwischen dem Brandenburger Tor bis einschließlich des Großen Sterns an. Daraufhin entschied sich der Berliner Senat, über die landeseigene Kulturprojekte Berlin GmbH eine Silvesterparty mit einem neuen Konzept durchzuführen, für die eine behördliche Genehmigung noch aussteht. Mit dem gerichtlichen Eilantrag verfolgen die Antragsteller das Ziel, die Genehmigung dieser Silvesterparty zu unterbinden.
Die 1. Kammer hat den Eilantrag abgelehnt. Gegenwärtig sei nicht davon auszugehen, dass eine noch zu erteilende straßenrechtliche Genehmigung der Silvesterparty des Senats die Rechte der Antragsteller verletzen könnte. Für den sehr publikumsträchtigen Bereich zwischen dem Brandenburger Tor und der Yitzhak-Rabin-Straße stünden einer öffentlichen Versammlung in der Silvesternacht bereits ernsthafte Sicherheitsbedenken entgegen. Wie die Versammlungsbehörde nachvollziehbar dargelegt habe, berge eine nach außen nicht abgegrenzte Versammlung die Gefahr, dass es zu Gedränge, Panik und erheblichen Verletzungen durch Pyrotechnik komme. Für den Bereich westlich der Yitzhak-Rabin-Straße sei derzeit nicht ersichtlich, dass der Kundgebung des Kulturbündnisses der uneingeschränkte Vorrang gegenüber der Veranstaltung des Senats einzuräumen wäre. Zwar genieße der Erstanmelder grundsätzlich Priorität, jedoch könne dieser Grundsatz bei wichtigen gegenläufigen Erwägungen nicht uneingeschränkt gelten. In diese noch offene Gesamtabwägung seien neben den Sicherheitsaspekten auch der gemischte Charakter der Kundgebung des Kulturbündnisses einzubeziehen. Ob diese Veranstaltung angesichts der nicht unerheblichen Unterhaltungselemente wie Riesenrad, Feuerwerk sowie Versorgungsständen noch als Versammlung zu bewerten ist, sei noch offen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschluss der 1. Kammer vom 12. Dezember 2025 (VG 1 L 755/25)
Verwaltungsgericht Berlin
- Tel.: (030) 9014-0
- Fax: (030) 9014-8790
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
S Bellevue
-
U-Bahn
-
U Turmstr.
- U9
-
U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Kirchstr./Alt-Moabit
- S7
- 187
- 245
-
Kleiner Tiergarten
- 187
- 245
-
Spenerstr.
- 187
- 245
-
Wilsnacker Str.
- 123
- M27
-
Lübecker Str.
- 123
- M27
- 101
-
Lessingbrücke
- S7
-
U Turmstr.
- 245
- N9
- 187
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathenower Str.
- 187
- 245
-
Berlin, Paulstr.
- 187
-
Kriminalgericht Moabit
- 123
- M27
-
Kirchstr./Alt-Moabit
-
Tram
-
Lübecker Str.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
Alt-Moabit/Rathenower Str.
- M10
-
U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.