Spatzen stoppen Abriss von Gebäuden auch im Koloniehof 10 (Nr. 11/2025)

Pressemitteilung vom 21.02.2025

Die Abrissarbeiten im „Kulturhof Kolonie 10“ in Berlin-Wedding dürfen zum Schutz des Haussperlings (Passer domesticus) – auch Spatz genannt – vorerst nicht fortgesetzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.

Der Eigentümer des Grundstücks Koloniestraße 10 plant, in dessen Innenhof ein Studentenwohnheim zu errichten. Die dort befindlichen Remisen und ein Garagen-Werkstatt-Trakt sollen abgerissen werden. Die Gebäude sind teilweise mit Efeu berankt und der Remisenhof ist unter anderem mit Ligusterhecken begrünt. An einigen Garagen sind künstliche Niststätten für Vögel angebracht.

Der beim Verwaltungsgericht anhängig gemachte Eilantrag eines Naturschutzverbandes, den Abriss der Gebäude und die Beseitigung der Vegetation einstweilen zu untersagen, hatte Erfolg. Bei Fortsetzung der Abriss-und Abbrucharbeiten im Hof des Grundstücks und bei Beseitigung der Vegetation bestehe die konkrete Gefahr, dass die Fortpflanzungs- und die Ruhestätten der Spatzen geschädigt bzw. gestört würden. Die Abrissarbeiten an den Garagen und der Abbruch des Asphaltbelags würden zu erheblichen Lärm- und Staubentwicklungen, Erschütterungen und Veränderungen des Mikroklimas führen. Dies berge mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer Vergrämung der Spatzen und einer Aufgabe der Nistplätze. Es fehle an einem verbindlichen und hinreichend konkreten Ausgleichskonzept, das die drohenden Verstöße gegen den Artenschutz kompensieren könnte.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im November 2024 zum Schutz der Spatzen den Abriss von Gebäudeteilen des Jahn-Sportparks gestoppt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 29/2024 vom 4. November 2024 und Nr. 4/2025 vom 24. Januar 2025).

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 24. Kammer vom 21. Februar 2025 (VG 24 L 28/25)