Energie

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Terminhinweis: Verfahren im Investitionsprüfungsrecht

Pressemitteilung vom 15.11.2023

Investitionsprüfungsrecht I

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

VG 4 K 536/22

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Dienstag, den 7. November 2023, 10:00 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal), anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Erwerb von Anteilen an der PCK Raffinerie Schwedt durch ausländischen Investor

Die Klägerin, eine österreichische GmbH, deren Muttergesellschaft in Guernsey ansässig ist, hatte im Juli 2021 von der S. GmbH 37,5 % der Stimmrechtsanteile an der PCK Raffinerie Schwedt erworben. Kurz darauf meldete sie das Vorhaben zum Zweck der Investitionsprüfung beim (damaligen) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an. Das Unternehmen R., das ebenfalls Mitgesellschafter der Raffinerie ist, machte hierauf von dem ihm eingeräumten Vorkaufsrecht Gebrauch. In der Folge erklärte die Klägerin das Investitionsprüfverfahren daher für gegenstandslos. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine meldete die Klägerin das Vorhaben unter dem 14. Juni 2022 erneut zur Freigabe des Erwerbs an. Da die S. AG nunmehr unter Berufung auf den Eintritt des vereinbarten „Long-Stop-Dates“ den Vertrag mit der Klägerin kündigte, leitete diese zur Frage des Fortbestandes des Vertrages ein Schiedsgerichtsverfahren ein, das noch nicht beendet ist. Unter dem 14. Oktober 2022 stellte das (jetzige) Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Investitionsprüfverfahren der Klägerin ein mit der Begründung, nach der Ausübung des Vorkaufsrechts und der Kündigung des Vertrages fehle es an einem Erwerb als Voraussetzung für die Durchführung eines solchen Verfahrens. Hiergegen hat die Klägerin im November 2022 Klage erhoben. Sie wendet sich im Wesentlichen gegen die Einstellungsentscheidung und begehrt zugleich die gerichtliche Feststellung, dass ihr Erwerb der Stimmrechtsanteile nach Ablauf von vier Monaten seit der (erneuten) Meldung des Vorhabens als fiktiv freigegeben nach den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung gilt.

Investitionsprüfungsrecht II

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

VG 4 K 253/22

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Mittwoch, den 15. November 2023, 11:00 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal), anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Untersagung des Erwerbs eines Medizinprodukteherstellers durch chinesisches Unternehmen

Ein in Rheinland-Pfalz ansässiges Unternehmen (Zielgesellschaft) vertreibt u.a. Beatmungsgeräte. Es meldete am 24. Oktober 2018 Insolvenz an. Mit Billigung des Insolvenzgerichts schloss die Klägerin – die mittelbar zu einer chinesischen Unternehmensgruppe gehört, die ihrerseits medizinische Geräte für Anästhesie und Beatmung herstellt – mit dem Insolvenzverwalter im Januar 2019 einen Sanierungsvertrag, der einen Aktienkauf- und Abtretungsvertrag zur Übernahme der Zielgesellschaft umfasste und bereits im Juli 2019 durch Übertragung der Aktien vollzogen wurde. Das (damalige) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhielt am 14. April 2020 von dem Erwerb Kenntnis. Anfang Juli 2020 beantragte die Klägerin die Erteilung einer sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Ministerium eröffnete daraufhin am 18. August 2020 das sog. sektorübergreifende Investitionsprüfverfahren und untersagte im April 2022 den Erwerb. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der im Mai 2022 erhobenen Klage. Sie ist der Auffassung, das Prüfverfahren sei verspätet eingeleitet worden, das Ministerium habe das Verfahren durch eine Vielzahl von Nachfragen zu lange hinausgezögert und der Untersagungsbescheid sei zu spät ergangen. Darüber hinaus sei die öffentliche Ordnung und Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland durch die Übernahme der Zielgesellschaft nicht gefährdet und der Bescheid lasse zudem nicht erkennen, wie die bereits vollzogene Transaktion rückgängig gemacht werden solle.

Modalitäten der Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Kamerateams sind nur ohne Stativ und Tonangel zulässig.