Einspruch der Tierschutzpartei gegen die Wahl zur BVV Tempelhof-Schöneberg vom 18. September 2011

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat im Verfahren VerfGH 155/11 für

Montag, den 13. Mai 2012, 10.00 Uhr
Termin zur Verkündung einer Entscheidung

im Plenarsaal (Raum 240)
im Gebäude des Kammergerichts, Elßholzstraße 30 – 33,
10781 Berlin-Schöneberg, anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens:
Einspruch der Tierschutzpartei gegen die Wahl zur BVV Tempelhof-Schöneberg vom 18. September 2011

In dem Verfahren VerfGH 155/11 hat in einer öffentlichen Verhandlung der Verfassungsgerichtshof über das Wahlprüfungsverfahren bereits am 13. Februar 2013 verhandelt. Die beiden Einspruchsführer, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz und die Bewerberin dieser Partei, wenden sich gegen die Anwendung der so genannten Drei-Prozent-Sperrklausel nach Art. 70 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 22 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes bei der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg am 18. September 2011. Sie halten die Sperrklausel für verfas-sungswidrig und machen geltend, dass ihnen ohne Anwendung der Sperrklausel ein Sitz zugestanden hätte.

Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Es wird gebeten, die Rahmenbedingungen des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin für Vertreter der Presse sowie der Hörfunk- und Fernsehanstalten zu beachten, die im Internet unter www.berlin.de/SenJust/Gerichte/LVerfGH als „Hinweise für die Presse“ abrufbar sind.

Für Nachfragen steht Ihnen Herr Reinhard Rudolph unter der Rufnummer 030 – 9015 – 2652 zur Verfügung.