Seit dem 01.09.2026 ist der Zutritt zum Dienstgebäude der Gerichte für Arbeitssachen nur nach Personen- und Identitätskontrolle möglich.
Am Eingang des Gerichtsgebäudes befindet sich seitdem eine Sicherheitsschleuse, mit der Personen und mitgeführte Taschen kontrolliert werden.
Einlass:
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit und planen Sie ausreichend Zeit ein. Zur Identitätsfeststellung genügen neben dem Personalausweis auch sonstige Lichtbildausweise (zum Beispiel Reisepässe, Führerscheine, Schülerausweise, Schwerbehindertenausweise).
Zur Personenfeststellung nicht geeignet sind unter anderem Lichtbildausweise von Vereinen, Organisationen, Zeitkarten der BVG, Ausweise vom Roten Kreuz und so weiter.
Personen, die als Parteien eines Verfahrens, als Zeug/innen oder als Ehrenamtliche Richter/innen zu einem Gerichtstermin geladen sind und ihre Ladung vorzeigen, erhalten bevorzugt Zutritt in das Gebäude. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass es aufgrund der erforderlichen Kontrollen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Ausweis der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert vorzuzeigen, gegebenenfalls kann eine kurze Kontrolle erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Waffen einschließlich Attrappen von Waffen sowie Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Verboten sind insbesondere Werkzeuge, Scheren, Messer, Glas- und Gasflaschen, Glasbehälter, Metallbesteck, Thermoskannen und -becher, Gassprays, Dosen, Spritzen, Trillerpfeifen und Drohnen.
Informationen für Ihren Besuch
Wichtige Hinweise
-
Hinweise für Besucher und Besucherinnen
PDF-Dokument (247.7 kB)
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr
- Tel.: (030) 90171-0
- Fax: (030) 90171-222
- Fax: (030) 90171-333
- E-Mail E-Mail