Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude

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Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude

Details zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht - Barrierefreier Zugang vorhanden

Zugang rollstuhlgerecht
  • Ebenerdiger Eingang oder Türschwelle mit max. 2 cm Höhe
  • Türbreite mindestens 90 cm
  • Hindernisfreier Bewegungsraum vor/hinter der Tür von mind. 150 cm x 150 cm
  • Windfang: beide Türen öffnen in eine Richtung – Automatiktür
  • Keine Stufen vorhanden

Aufzug rollstuhlgerecht - Barrierefreier Aufzug vorhanden

Aufzug rollstuhlgerecht
  • Hindernisfreier Bewegungsraum vor dem Aufzug mind. 150 cm x 150 cm
  • Türbreite mindestens 90 cm
  • Aufzugsgrundfläche mindestens 110 × 140 cm
  • Bedienelemente auf einer Höhe von 85 cm – 115 cm
  • Oder wird vom Personal bedient

WC rollstuhlgeeignet

WC rollstuhlgeeignet
  • Zugang zur Einrichtung mindestens bedingt rollstuhlgeeignet
  • Türbreite mindestens 80 cm.Zugang zum WC stufenlos
  • Haltegriffe links und rechts vorhanden und mindestens einer klappbar
  • Bewegungsfläche vor dem Toilettenbecken mindestens 140 cm x 140 cm
  • Umsetzfläche links oder rechts neben dem Toilettenbecken mindestens 80 cm x 70 cm
  • Höhe des WC-Sitzes mindestens 46 cm und maximal 52 cm
  • Waschbecken mindestens 30 cm unterfahrbar
  • Notruf vorhanden

Parkplatz rollstuhlgeeignet

Behindertenparkplatz
  • 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze vorhanden auf der Genthiner Straße
  • Parkplätze befinden sich unmittelbar am Haupteingang

Fahrradstellplatz vorhanden

Fahrradstellplatz