Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Wir bemühen uns,
unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot
Webauftritt www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 06.09.2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von
der oben aufgeführten öffentlichen Stelle.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Formulare Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
- Beschreibung: Die Formulare „Mahnbescheid“ und „Vollstreckungsbescheid“ sind gemäß § 46a Absatz 8 Arbeitsgerichtsgesetz durch die „Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren“ vom 15. Dezember 1977 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2625), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. März 2016 (Bundesgesetzblatt I, Seite 396), bundesweit zwingend eingeführt worden. Sie können daher nicht vom Arbeitsgericht Berlin geändert werden.
- Maßnahmen: Keine Änderung möglich
- Zeitplan: Nicht bekannt
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: N.N.
E-Mail: N.N.
Telefon: N.N.
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit