Beschwerdestelle LADG

Zielsetzung des LADG

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) bezweckt die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt im Bereich öffentlich-rechtlichen Handelns im Land Berlin.

Geltungsbereich

Das LADG gilt bei Diskriminierungen auf Grund
  • des Geschlechts,
  • der ethnischen Herkunft,
  • einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung,
  • der Religion und Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • einer chronischen Erkrankung,
  • des Lebensalters,
  • der Sprache,
  • der sexuellen und geschlechtlichen Identität
  • sowie des sozialen Status,
    durch öffentlich-rechtliches Verwaltungshandeln.
Das LADG gilt nicht
  • für Handeln, welches dem Bereich der unabhängigen richterlichen Tätigkeit unterfällt.

Beschwerdemöglichkeiten

Für Beschwerden im Geltungsbereich des LADG richten die Berliner Gerichte für Arbeitssachen eine Beschwerdestelle ein.

Daneben ist durch die Senatsverwaltung für Justiz eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, die alternativ oder gleichzeitig kontaktiert werden kann. Die Ombudsstelle unterstützt durch Information und Beratung bei der Durchsetzung der Rechte.

https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/

Beschwerdeerhebung

  • Die Beschwerde kann mit einem Formular erhoben werden, welches Sie hier finden:
  • Beschwerden nach dem LADG

    PDF-Dokument (122.0 kB)

  • Die Beschwerde kann selbstverständlich auch schriftlich erhoben und auf dem Postweg bei der Beschwerdestelle eingereicht werden.

Verfahren vor der Beschwerdestelle

Die Beschwerdestelle leitet nach Eingang der Beschwerde ein Verfahren zur Prüfung der Berechtigung der Beschwerde ein. Hinweise zum konkreten Ablauf erteilt die Beschwerdestelle nach Beschwerdeeingang.