Leichte Sprache

Das Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg

Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite vom Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg.

Diese Informationen sind eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Hier erklären wir Ihnen:
  1. Was sind die Aufgaben vom Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg?
  2. Um welche Themen kümmert sich das Landes-Arbeits-Gericht
    Berlin-Brandenburg?
  3. Das Güte-Richter-Verfahren
    Die Erklärung zum Güte-Richter-Verfahren finden Sie
    weiter unten auf der Seite.

Zu der Internet-Seite in schwieriger Sprache kommen Sie hier:
https://www.berlin.de/gerichte/landesarbeitsgericht/

Gruppe von Menschen mit verschiedenen Berufen

In diesem Text haben wir nur die männliche Form geschrieben.
Zum Beispiel: Arbeitnehmer.
Eigentlich heißt es Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin.
Wir haben die Arbeitnehmerin aber nicht vergessen.
Wenn wir Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin schreiben,
wird der Satz sehr lang.
Lange Sätze sind manchmal schwierig.
Deswegen schreiben wir in diesem Text nur Arbeitnehmer.

Anwalt im Büro

1. Was sind die Aufgaben vom Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg?

Das Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg ist ein Gericht von den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
Im Gericht arbeiten Richter.
Sie kennen die Gesetze sehr gut.

Das Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg
ist ein Gericht für Arbeits-Themen.
Das bedeutet:
Es entscheidet über Streit im Arbeits-Leben.
Beim Landes-Arbeits-Gericht gibt es keine Geld-Strafen.
Und es gibt auch keine Gefängnis-Strafen.
Das Landes-Arbeits-Gericht entscheidet wer Recht hat

Berufsschüler Ernährung lernen in der Küche

Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer Arbeit.
Der Arbeitnehmer arbeitet für den Arbeitgeber.
Zum Beispiel:
Der Besitzer von einem Restaurant ist der Arbeitgeber.
Der Koch ist der Arbeitnehmer.

Paragraphen auf Buch

Manchmal gibt es Streit zwischen dem Arbeitgeber
und dem Arbeitnehmer.
Dann können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
vor dem Arbeits-Gericht klagen.
Das Arbeits-Gericht überprüft:
Wer hat sich nicht an das Gesetz gehalten?
Dann sagt der Richter seine Entscheidung.

Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer ist mit der Entscheidung vom Richter vom Arbeits-Gericht nicht zufrieden? Dann kann er vor dem Landes-Arbeits-Gericht Berufung oder Beschwerde einlegen. Das bedeutet: Das Landes-Arbeits-Gericht überprüft die Entscheidung vom Arbeits-Gericht. Das Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg ist für diese Arbeits-Gerichte zuständig:
  • Arbeits-Gericht Berlin
  • Arbeits-Gerichte in Brandenburg.

2. Um welche Themen kümmert sich das Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg?

Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer muss immer zuerst beim zuständigen Arbeits-Gericht klagen.
Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer legt eine Berufung oder
eine Beschwerde ein?
Dann kümmert sich das zuständige Landes-Arbeits-Gericht darum.

Symbol eines Vertrags

Kündigung vom Arbeits-Verhältnis
Ein Arbeits-Verhältnis besteht zwischen einem
Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber.
In einem Arbeits-Vertrag stehen die Rechte und
Pflichten vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis kündigen.
Das bedeutet:
Der Arbeitnehmer arbeitet nicht mehr beim Arbeitgeber.
Manchmal ist der Arbeitnehmer
mit der Kündigung nicht einverstanden.
Dann kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Straßenschild mit den Wörtern befristet und unbefristet

Befristung vom Arbeits-Verhältnis
Oft ist das Arbeits-Verhältnis befristet.
Das bedeutet:
Der Arbeitnehmer arbeitet nur für eine bestimmte Zeit
für den Arbeitgeber.
Zum Beispiel für 2 Jahre.
Viele Arbeitnehmer wollen lieber
ein unbefristetes Arbeits-Verhältnis.
Das bedeutet:
Das Arbeits-Verhältnis ist nicht nach einer bestimmten Zeit vorbei.
Das ist gut für den Arbeitnehmer.
Er kann sich darauf verlassen:
Der Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer noch viele Jahre Arbeit geben.
Manchmal ist der Arbeitnehmer mit der Befristung nicht einverstanden.
Dann kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Eine Gruppe Handwerkerinnen und Handwerker aus verschiedenen Branchen

Arbeits-Bedingungen

Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer vor schlechten Arbeits-Bedingungen. Schlechte Arbeits-Bedingungen sind zum Beispiel:
  • Arbeiten ohne Schutz-Kleidung
  • Regelmäßig viele Über-Stunden.
    Über-Stunden bedeutet:
    Der Arbeitnehmer arbeitet mehr Stunden,
    als er mit seinem Arbeitgeber ausgemacht hat.

Bei schlechten Arbeits-Bedingungen kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Europäische Geldscheine und Münzen

Arbeits-Entgelt
Dazu sagt man auch Lohn oder Gehalt.
Das Arbeits-Entgelt bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer hat zum Beispiel seinen Lohn nicht bekommen?
Dann kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Flugzeug fliegen Weg in den Himmel

Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub.
Er muss in dieser Zeit nicht arbeiten.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber streiten sich
um den Urlaub vom Arbeitnehmer?
Dann können sie vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Aktenordner

Arbeits-Papiere
Arbeits-Papiere sind verschiedene Unterlagen und Dokumente vom Arbeitnehmer.
Zum Beispiel:
Ein Arbeits-Zeugnis oder die Lohn-Abrechnung.
Der Arbeitgeber will dem Arbeitnehmer kein Arbeits-Zeugnis schreiben?
Dann kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Zwei Frauen im Beratungsgespräch

Vorstellungs-Gespräch
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer lernen sich
im Vorstellungs-Gespräch kennen.
Der Arbeitgeber entscheidet dann:
Ich möchte den Arbeitnehmer einstellen.
Oder ich möchte den Arbeitnehmer nicht einstellen.
Der Arbeitgeber muss aber gerecht entscheiden.
Er darf niemanden diskriminieren.
Diskriminieren bedeutet:
Einen Menschen schlechter behandeln als andere Menschen.
Weil er eine andere Haut-Farbe hat.
Oder weil er eine Behinderung hat.
Fühlt sich ein Arbeitnehmer beim Vorstellungs-Gespräch diskriminiert?
Dann kann er vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Drei Stapel Geldmünzen

Schadens-Ersatz
Manchmal hält sich der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber
nicht an seine Pflichten im Arbeits-Vertrag.
Vielleicht gibt es sogar einen Schaden für den Arbeitnehmer
oder den Arbeitgeber.
Dann kann das Gericht entscheiden:
Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer muss
Schadens-Ersatz bezahlen.
Schadens-Ersatz ist eine Geld-Leistung.

Menschen im Konferenzraum Workshop Seminar

Betriebs-Räte
Betriebs-Räte kümmern sich um die Interessen der Arbeitnehmer.
Sie setzen sich für die Rechte von Arbeitnehmern ein.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Problem mit seinem Arbeitgeber hat:
Dann kann er zum Betriebs-Rat gehen.
Der Betriebs-Rat unterstützt den Arbeitnehmer.

Der Betriebs-Rat hat bestimmte Rechte.
Er darf zum Beispiel die Regeln zu den Arbeits-Zeiten mit-bestimmen:
Bei manchen Entscheidungen muss der Arbeitgeber den Betriebs-Rat vorher fragen.
Wenn der Arbeitgeber das nicht macht,
dann kann der Betriebs-Rat vor dem Arbeits-Gericht klagen.

Entscheidungen über Tarif-Verträge
Bei der Entscheidung über Tarif-Verträge
ist das Landes-Arbeits-Gericht direkt zuständig.
Das bedeutet:
Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber muss gleich
beim Landes-Arbeits-Gericht klagen.
Das Arbeits-Gericht ist nicht zuständig.

Symbol eines Vertrags

Was ist ein Tarif-Vertrag?
Ein Tarif-Vertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Vertretern der Arbeitnehmer und Vertretern der Arbeitgeber.
Diese Vereinbarung ist aber nur für eine bestimmte Zeit gültig.
Zum Beispiel für 1 Jahr.
Dann gibt es neue Tarif-Verhandlungen.
Dort werden dann neue Vereinbarungen getroffen.
Zum Beispiel:
Lohn-Erhöhungen oder zusätzliche Geld-Leistungen.

Nur bestimmte Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
dürfen einen Tarif-Vertrag machen.
Dafür gibt es verschiedene Regeln und Gesetze.
Das Landes-Arbeits-Gericht entscheidet zum Beispiel:
Welche Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
sind für welche Berufs-Gruppen zuständig?

Geschäftsleute an einem Tisch in einer...

3. Das Güte-Richter-Verfahren

Das Güte-Richter-Verfahren gibt es
am Landes-Arbeits-Gericht Berlin-Brandenburg
seit dem Jahr 2013.
Das Güte-Richter-Verfahren ist so etwas wie ein
Versöhnungs-Gespräch.
Versöhnung bedeutet:
Man findet nach einem Streit eine gemeinsame Lösung.

Das ist das Ziel vom Güte-Richter-Verfahren:
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sollen sich einigen.
Sie sollen für ihren Streit eine gemeinsame Lösung finden.
Ein Güte-Richter unterstützt sie dabei.

Das Gerichts-Verfahren beim Landes-Arbeits-Gericht ist öffentlich.
Jeder darf zum Gerichts-Verfahren kommen.
Der Richter unterbricht das Gerichts-Verfahren für das
Güte-Richter-Verfahren.
Der Güte-Richter darf aber niemanden verurteilen.
Das Güte-Richter-Verfahren ist nicht öffentlich.
Das bedeutet:
Es gibt keine Zuschauer.

Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber haben beim
Güte-Richter-Verfahren keine gemeinsame Lösung gefunden?
Dann geht das Gerichts-Verfahren weiter.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Seh-Behinderung
  • Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
1. Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
2. Im hellgrauen Feld steht: Digitale Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Digitale Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:

1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Digitale Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 06.09.2022.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:

  • die Polizei
  • das Ordnungsamt
  • die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

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Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Abteilung 5

Postanschrift:
Klosterstr. 47
10179 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@SenInnDS.berlin.de