Ab dem 01.09.2026 ist der Zutritt zum Dienstgebäude der Gerichten für Arbeitssachen nur nach Identitätsfeststellung möglich.
Zur Identitätsfeststellung genügen neben dem Personalausweis auch sonstige Lichtbildausweise (zum Beispiel Reisepässe, Führerscheine, Schülerausweise, Schwerbehindertenausweise). Zur Personenfeststellung nicht geeignet sind unter anderem Lichtbildausweise von Vereinen, Organisationen, Zeitkarten der BVG, Ausweise vom Roten Kreuz und so weiter.