Informationen für Besucherinnen und Besucher

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01.09.2026 ist der Zutritt zum Dienstgebäude der Gerichten für Arbeitssachen nur nach Identitätsfeststellung möglich.

Zur Identitätsfeststellung genügen neben dem Personalausweis auch sonstige Lichtbildausweise (zum Beispiel Reisepässe, Führerscheine, Schülerausweise, Schwerbehindertenausweise). Zur Personenfeststellung nicht geeignet sind unter anderem Lichtbildausweise von Vereinen, Organisationen, Zeitkarten der BVG, Ausweise vom Roten Kreuz und so weiter.

Kann ich an einer mündlichen Verhandlung als Zuhörerin bzw. Zuhörer teilnehmen?

Die mündlichen Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich.

Besuchergruppen

Besuchergruppen melden sich bitte vorab in

Raum: 310
Telefon: (030) 90171-310

  • Hinweise für Besucher und Besucherinnen

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Sprechzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr