Energie
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Corona
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie weiterhin unter:
berlin.de/corona
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Aufgrund einer ganztägigen, dienstlichen Veranstaltung ist die Rechtsantragstelle der Gerichte für Arbeitssachen am

Freitag, den 16. Juni 2023
nicht besetzt.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, auf andere Wochentage zu den gewohnten Öffnungszeiten auszuweichen.

In eiligen Fällen können im Wege der Amtshilfe Anträge und Erklärungen zu Protokoll eines anderen deutschen Arbeits- oder Amtsgerichts abgegeben oder schriftlich (nur Brief oder Fax, keine E Mail) an das Gericht geschickt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die auf unserer Homepage eingestellten oder im Eingangsbereich unseres Hauses ausliegenden Klageformulare nebst Hinweisblatt für Zahlungsforderungen zu nutzen. Diese können ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung entweder per Post, per Fax, durch Abgabe in der Poststelle (Zimmer 122, 1. Etage) oder Einwurf in unseren Hausbriefkasten im Eingangsbereich unseres Hauses eingereicht werden.

Die Rechtsantragstelle steht ab dem 19.06.2023 wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Keine Untersagung Streik Vivantes-Gesellschaften

Pressemitteilung Nr. 29/21 vom 26.08.2021

In dem Verfahren betreffend weitere Vivantes-Gesellschaften (siehe Pressemitteilung Nr. 25/21 vom 20.08.2021) haben die Parteien einen Vergleich zur näheren Regelung der Notdienste geschlossen. Lediglich für eine Gesellschaft konnte kein Einvernehmen über die erforderliche Besetzung des Notdienstes erzielt werden. Für diese Gesellschaft hat das Gericht Notdienstarbeiten in bestimmten Umfang durch Urteil festgelegt. Die vorläufige Untersagung des Streiks ist damit auch für die weiteren Vivantes-Gesellschaften aufgehoben.

Arbeitsgericht Berlin, Teilvergleich und Urteil vom 25.08.2021, Aktenzeichen 29 Ga 8464/21