Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine (pro drei Personen) gebeten. Minderjährige Personen müssen nicht zum Termin miterscheinen.
Zur Vereinbarung eines Termins für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben. Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim an.
Hinweis
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar / einer Notarin auf.
Der Antrag auf Terminvergabe zur Beurkundung eines Erbscheinsantrages kann schriftlich gestellt werden. Das Formular können Sie hier herunterladen (Download)..
Für eine Testamentsablieferung oder einen Testamentseröffnungsantrag benötigen Sie keinen Termin.