Energie
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Zentrales Vollstreckungsgericht

Kontaktdaten des Zentralen Vollstreckungsgerichts

Telefon: 030/9023-1616

Telefax: 030/9023-1511

Das Zentrale Vollstreckungsgericht

Auf Grund der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, nimmt das Amtsgericht Mitte die Aufgaben des Zentralen Vollstreckungsgerichts des Landes Berlin seit dem 01. Januar 2013 wahr.

Die Aufgaben sind:

  • Führung des Schuldnerverzeichnisses für das Land Berlin
  • Verwaltung der Vermögensverzeichnisse für das Land Berlin
  • Bewilligung des Bezuges von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis für Berechtigte nach § 882 g Abs. 2 ZPO
  • Vorzeitige Löschungen aus dem Schuldnerverzeichnis, § 882 e Abs. 3 ZPO
  • Löschung und Korrektur von offensichtlich fehlerhaften Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, § 882 e Abs. 4 ZPO
  • Registrierung von Behörden zum Einsichtsverfahren sowie eventuell
  • Einlieferungsverfahren
  • Entzug der Einsichtsberechtigung bei missbräuchlicher Nutzung

Wichtige Hinweise:

Das Zentrale Vollstreckungsgericht erteilt selbst keine Auskünfte zu den verwalteten Eintragungen.
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis § 882 b ZPO können nach erfolgter Registrierung über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingeholt werden.

Abschriften von Vermögensauskünften § 802 k ZPO können nur durch den jeweils örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher erteilt werden.
Die örtliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Vollstreckungshandlung zutreffenden Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Schuldners.

Häufige Fragen:

Wie beantrage ich eine vorzeitige Löschung aus dem ab 01.01.2013 geführten zentralen Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht Mitte?

Link zur Dienstleistungsdatenbank AG Mitte

Wer kann die zentral abgelegten Vermögensauskünfte in dem ab dem 01.01.2013 geführten zentralen Vermögensverzeichnisregister einsehen?

1. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
2. Vollstreckungsbehörden nach § 284 Abgabenordnung
3. weitere bestimmte Vollstreckungsbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben
4. Vollstreckungsgerichte
5. Insolvenzgerichte
6. Registergerichte
7. Strafverfolgungsbehörden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Privatpersonen haben keinen unmittelbaren Zugriff auf die Vermögensverzeichnisse. Die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher übersendet das vom Schuldner abgegebene Vermögensverzeichnis an jeden Gläubiger, der gegen diesen Schuldner die Zwangsvollstreckung betreiben darf und einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellt § 802 d Abs. 1 S. 2 ZPO.

Wer kann das seit dem 01.01.2013 elektronisch geführte Schuldnerverzeichnis einsehen?

Das Schuldnerverzeichnis kann nach § 882 f ZPO von jedem eingesehen werden, der darlegt:
a. die Einsichtnahme für Zwecke der Zwangsvollstreckung zu benötigen. Ein vollstreckungsbedingtes Einsichtsinteresse besteht insbesondere dann, wenn der Gläubiger vor der Entscheidung steht, ob ein Vollstreckungsversuch unternommen werden soll.
b. dass er Einsicht nehmen muss, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die dadurch entstehen, dass ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Dies trägt dem berechtigten Interesse des Geschäftsverkehrs Rechnung, dass man sich rechtzeitig und mit vertretbarem Aufwand über die Kreditwürdigkeit seiner möglichen künftigen Geschäftspartner vergewissern kann. Dazu verlangt § 882f ZPO die Darlegung des Interesses.

Behörden können das Schuldnerverzeichnis einsehen, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen vorliegen (insbesondere Sozialleistungsträger). Auch zu Strafverfolgungszwecken ist eine Auskunftserteilung (nur) an die Strafverfolgungsbehörden möglich; ebenso kann man sich des Schuldnerverzeichnisses bedienen, wenn man rechtlich zu einer Bonitätsprüfung verpflichtet ist.

Wie kann man in das seit dem 01.01.2013 elektronisch geführte Schuldnerverzeichnis bzw. Vermögensverzeichnisregister Einsicht nehmen?

Die Möglichkeiten der Einsichtnahme und Einlieferung in das Schuldner- und Vermögensverzeichnis richten sich nach dem jeweiligen Status des Nutzers.

A: Jedermann als Nutzer (Privatpersonen, Rechtsanwälte etc.)
Link zur Dienstleistungsdatenbank AG Mitte

B: Behörde nur als Einsichtnehmer
Voraussetzung für die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und den Abruf der Vermögensauskunft ist die Registrierung der jeweiligen Behörde beim zentralen Vollstreckungsgericht. Die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte werden direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet und sind dort auch direkt als elektronische Dokumente für ausgewählte Stellen (z.B. Vollstreckungsbehörden) abrufbar. Das Zentrale Vollstreckungsgericht verwaltet die entsprechenden Nutzer. Die Registrierung erfolgt über ein Antragsformular, welches sie unter Poststelle.zenvg@ag-mitte.berlin.de anfordern können.

C: Behörde als Vollstreckungsorgan (Einlieferer und Einsichtnehmer)
Die Einlieferung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskünfte an das zentrale Vollstreckungsgericht erfolgt ab dem 01.01.2013 ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte werden direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet und sind dort auch direkt als elektronische Dokumente für ausgewählte Stellen (z.B. Vollstreckungsbehörden) abrufbar. Die Registrierung erfolgt über ein Antragsformular, welches sie auch unter Poststelle.zenvg@ag-mitte.berlin.de anfordern können. Das Portal ist ab 01.01.2013 erreichbar unter www.vollstreckungsportal.de

D: Abdruckbezieher
Abdruckbezieher werden beim Zentralen Vollstreckungsgericht direkt als Nutzer freigeschaltet. Den für die Freischaltung erforderlichen Antrag, können Sie unter Poststelle.zenvg@ag-mitte.berlin.de anfordern.

  • Antrag zur Bestellung eines Identitätsadministrators für den Registrierungsdienst S.A.F.E.

    PDF-Dokument (53.7 kB) - Stand: Januar 2019

  • Ausfüllhinweise zum Registrierungsformular eines Identitätsadministrators

    PDF-Dokument

  • Merkblatt für dei Registerierung zum Vermögensverzeichnisregister/zentralen Schuldnververzeichnis über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder

    PDF-Dokument

  • Antrag für die Bewilligung des Bezuges von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnververzeichnis in Berlin

    PDF-Dokument