Energie
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Mediation

Sie kennen das?

Sie haben eine Auseinandersetzung, die schon länger andauert…
mit Ihrem Mieter, Vermieter, einem Miteigentümer, der Eigentümergemeinschaft, Ihrem Auftraggeber, Handwerker, Bauunternehmer, Mitgesellschafter, Kunden, Verein, Ihrem Nachbarn oder einem Familienmitglied oder oder oder …
Die Fronten verhärten sich, eine Einigung scheint nicht möglich. Einer von Ihnen geht vor Gericht. Es folgen wiederholte Gespräche mit Ihrem Anwalt, belastende Schriftsätze voller gegenseitiger Vorwürfe, Gerichtstermine, Beweisaufnahmen.
Ein unter Umständen langwieriges und teures Verfahren mit ungewissem Ausgang und nicht selten sogar mit anschließender Rechtsmittelinstanz.

Das Amtsgericht Mitte bietet Ihnen eine Alternative an:

Die andere Konfliktlösung durch gerichtliche Mediation als Chance des Ausstiegs aus einer weiteren Konflikteskalation:

Was ist Mediation?

Mediation ist eine
  • alternative
  • freiwillige
  • selbst bestimmte
  • nachhaltige
  • schnelle
  • eben „andere“ Bewältigung eines Konflikts

Ihr Vorteil dabei:

Sie können in einem freiwilligen, gemeinsamen Gespräch eine selbst bestimmte Lösung erreichen,
  • die Ihre Anliegen berücksichtigt
  • die zukünftig geachtet wird
  • die für beide Seiten tragbar ist
  • die keinen als Verlierer zurücklässt
  • die die Belastungen durch ein streitiges Gerichtsverfahren verringert
  • in wenigen Stunden und ohne zusätzliche Gerichtskosten

Was bedeutet gerichtliche Mediation?

Die gerichtliche Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Sie findet statt nach Klageerhebung, wenn die Parteien dies übereinstimmend wünschen.
Besonders geschulte Richtermediatoren und Richtermediatorinnen unterstützen die Konfliktbeteiligten, gemeinsam eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Sie müssen sich von Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin begleiten lassen, die Ihre rechtliche Vertretung während des Mediationsverfahrens gewährleisten, und zwar unabhängig davon, ob das Gesetz im Einzelfall Anwaltszwang vorsieht oder nicht.

Die Mediatoren und Mediatorinnen sind:
  • neutral und allparteilich
  • nie der streitentscheidende Richter
  • geben keinen rechtlichen Rat
  • zur Vertraulichkeit verpflichtet

Wie läuft die gerichtliche Mediation nach Klageerhebung ab?

Nur im Einvernehmen.
Der zuständige Richter, Ihr Anwalt und auch Sie können eine Mediation vorschlagen. Die Mediation wird nur dann durchgeführt, wenn alle Konfliktbeteiligten zustimmen. Das Gerichtsverfahren ruht für die Dauer der Mediation.

Das Gespräch:
  • dauert 2 bis 3 Stunden
  • ist freiwillig
  • vertraulich und nichtöffentlich
  • mit Zustimmung der anderen Konfliktbeteiligten können auch weitere Personen teilnehmen

Die Mediationsvereinbarung, die als Lösung den Konflikt beendet, wird verbindlich festgeschrieben. Sie kann auf Wunsch der Parteien als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden und ist dann als Vollstreckungstitel wirksam.

Weitere Auskünfte werden Ihnen durch Herrn Stroot, Richter am Amtsgericht Mitte
(Tel.: 9023-1250) erteilt oder besuchen Sie die Seiten des Kammergerichts oder des Landgerichts