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Für Rollstuhlbenutzer besteht die Möglichkeit über einen Zugang rechts neben dem Haupteingang (Littenstraße 14) ins Gerichtsgebäude zu gelangen. Um eingelassen zu werden, betätigen Sie bitte die dort angebrachte Klingel.
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Vor dem Eingang Littenstraße 14 stehen 2 ausgewiesene Behindertenparkplätze zur freien Nutzung zur Verfügung.
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Im Gebäude sind alle Stockwerke über behindertengerechte Fahrstühle erreichbar.
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Rollstuhlgerechte WC´s befinden sich im Erdgeschoss (Quergang 3 sowie Quergang 7) und im Dachgeschoss (Hauptgang 2).