Zuständigkeit des Amtsgerichts Mitte in zivilrechtliche Verkehrssachen
Das Amtsgericht Mitte ist grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Verkehrssachen (Ansprüche aus Verkehrsunfällen) in Berlin zuständig, und zwar bis zur allgemeinen amtsgerichtlichen Zuständigkeitsgrenze von 5.000,00 €.
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