Energie
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Der Gerichtsbezirk

Karte Mitte

Karte Mitte

Der Gerichtsbezirk ist das Gebiet, für das ein Gericht örtlich zuständig ist. In der Regel ist ein Gericht nur für Rechtsangelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die Übertragung von Zuständigkeiten für bestimmte Rechtsangelegenheiten aus einem Gerichtsbezirk auf ein anderes Gericht führen zur Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit und zur Vergrößerung des Gerichtsbezirks.

Amtsgerichtsbezirk

Das Amtsgericht Mitte ist zuständig für die Ortsteile Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten. Eine Recherche der örtlichen Zuständigkeiten können Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder (Link) vornehmen.

Erweiterte Zuständigkeit

Das Amtsgericht Mitte ist grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Verkehrssachen (Ansprüche aus Verkehrsunfällen) in Berlin zuständig, und zwar bis zur allgemeinen amtsgerichtlichen Zuständigkeitsgrenze von 5.000,00 €.

Die Aufgaben des Zentrales Vollstreckungsgerichts für das Land Berlin sind konzentriert bei dem Amtsgericht Mitte.