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Starkregenkarte für Berlin und Brandenburg online

Starkregen

Die möglichen Auswirkungen von Starkregen sind ab sofort auf einer Karte für Berlin und Brandenburg einsehbar.

Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließrichtungen seien aus der Hinweiskarte ersichtlich, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Klimaschutz und Umwelt mit. Sie soll Bürgern, Behörden und Bezirken eine Orientierungshilfe über mögliche Überflutungsgefahren bieten. 

Karte unterscheidet zwischen verschiedenen Niederschlagshöhen

Die Karte entstand in einer Zusammenarbeit des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg. Es kann zwischen zwei Szenarien gewählt werden: Einem außergewöhnlichen Starkregenereignis mit einer Niederschlagshöhe von 35 bis 40 Litern pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder einem extremen Starkregenereignis mit einer Niederschlagshöhe von 100 Litern und einer konstanten Niederschlagsintensität innerhalb einer Stunde. 

Situation vor Ort einbeziehen

Manche Geländedetails würden nicht immer vollständig berücksichtigt, hieß es von der Klimaschutz- und Umweltverwaltung. Dazu gehörten etwa die Kanalisation oder Durchlässe. Es werde empfohlen, die Erkenntnisse jeweils mit der tatsächlichen Situation vor Ort oder detaillierten Starkregengefahrenkarten abzugleichen. Für Berlin liegen diese demnach aktuell für die Gebiete Flughafensee, Moabit, Obersee und Orankesee, Frankentaler Ufer und Niederschönhausen vor. 

Starkregen kann erhebliche Schäden verursachen

Von Starkregen spricht man demnach, wenn innerhalb kurzer Zeit außergewöhnliche große Mengen Niederschlag fallen. Diese könnten von der Kanalisation häufig nicht vollständig aufgenommen werden, sodass Wasser auf der Oberfläche abfließt oder sich an Tiefpunkten sammelt. Dabei kann es auch fernab von Gewässern zu Überflutungen kommen, die Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und Fahrzeugen versuchen können.

Autor:in: dpa
Weiterführende Informationen: Starkregenkarte für Berlin und Brandenburg
Veröffentlichung: 20. Februar 2025
Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2025

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