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Entschädigung für Wahlhelfende beträgt künftig 120 Euro

Wahlhelfende

Wahlhelfer:innen in Berlin erhalten künftig bis zu 120 Euro für ihren ehrenamtlichen Einsatz.

Das geht aus einem Entwurf der Innenverwaltung zur Änderung der Wahlordnung hervor, die der Senat am Dienstag zur Kenntnis nahm und nach Vorlage beim Rat der Bürgermeister zeitnah beschließen will. Die künftige Höhe des sogenannten Erfrischungsgeldes ist damit doppelt so hoch wie bei früheren Wahlen und Abstimmungen. Sie ist aber niedriger als die 240 Euro, die Wahlhelfende bei der Wiederholungswahl am 12. Februar erhalten. Die neue Regelung soll den Angaben zufolge ab 1. März gelten. Sie greift damit zum ersten Mal beim Volksentscheid über ehrgeizigere Klimaziele am 26. März.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 18. Januar 2023
Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2023

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