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Sharing: Senat will mehr E-Fahrzeuge und weniger E-Scooter auf Gehwegen

E-Auto an der Ladesäule

E-Auto an der Ladesäule.

Berlin setzt auf mehr Carsharing-Autos mit Elektroantrieb, mehr Sharing-Angebote in den Außenbezirken und weniger E-Scooter, die auf Gehwegen rumstehen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität hat ihre Pläne am Dienstag den Verleihern von E-Tretrollern, Mietfahrrädern, Scootern und Carsharing-Fahrzeugen erläutert. Die neuen Regeln sollen am 1. September mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes in Kraft treten, wie die Senatsverwaltung mitteilte.

Kfz-Parkplätze sollen Abstellflächen E-Tretroller werden

Für E-Tretroller und für Leih-Fahrräder soll es künftig immer mehr ausgewiesene Abstellflächen auf bisherigen Kfz-Parkplätzen geben. In deren Umgebung gilt dann ein Abstellverbot. Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, technische Lösungen zum geordneten Abstellen der Fahrzeuge einzuführen, etwa über einen obligatorischen Foto-Beleg oder über exakte Ortungssysteme.

Anbieter von Autos mit Elektroantrieb zahlen weniger Parkgebühren

Beim Carsharing soll die Elektrifizierung groß geschrieben werden. Dafür wird den Anbietern ohne feste Stationen künftig die Hälfte der Parkgebühren erlassen, aber nur für E-Autos. Diese sogenannten Freefloater sollen in allen Berliner Parkzonen außerdem von der geplanten Erhöhung der Kurzzeit-Parkgebühren ausgenommen werden.

Gebiete außerhalb des S-Bahn-Rings sollen besser eingebunden werden

Vor allem Carsharing-Unternehmen soll über Nebenbestimmungen der künftigen Sondernutzungserlaubnis vorgegeben werden, einen bestimmten Anteil ihrer Fahrzeuge täglich in den Stadtteilen außerhalb des S-Bahn-Rings anzubieten. Dort werden auch die Sondernutzungsgebühren herab- oder ausgesetzt, um zusätzliche Anreize für mehr Carsharing in den Außenbezirken zu schaffen.

Senatsverwaltung bleibt im Dialog mit den Sharing-Anbietern

Die Mobilitätsverwaltung will die Details unter anderem mit den Anbietern weiter erörtern und dem Senat danach einen Beschlussentwurf für die entsprechende Gebührenverordnung vorlegen. Die Novelle des Berliner Straßengesetzes selbst ist den Angaben zufolge schon in der vorigen Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 22. Juni 2022
Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2022

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