Das Gremium unter der Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kam am Freitag (29. April 2022) erstmals zusammen und soll sich in den kommenden Monaten mit der Frage beschäftigen, ob ein Enteignungsgesetz verfassungsgemäß wäre. Die Kommission soll zudem wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Belange beleuchten.
Expertenkommission zur Enteignungsfrage zusammengekommen
Christian Gäbler (l-r, SPD), Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Andreas Geisel (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, und Herta Däubler-Gmelin (SPD), Kommissionsvorsitzende, vor Beginn der Sitzung der Expertenkommission.
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Sieben Monate nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen hat eine Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen.
Gremium von 13 Fachleuten beschäftigt sich mit Enteignungsfrage
Dem Gremium gehören 13 Fachleute an, größtenteils Rechtswissenschaftler. Zehn davon wurden von unterschiedlichen Senatsverwaltungen nominiert, drei von der Initiative «Deutsche Wohnen & Co. enteignen». Nach einem Jahr soll die Komission dem Senat eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.
Enteignung der Immobilienfirmen soll Anstieg der Mieten bremsen
Bei einem von der Initiative angestoßenen Volksentscheid am 26. September vergangenen Jahres hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Initiative ist, dass durch eine solche Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann.