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Genesenen-Status, PCR-Test: Verordnung wird aktualisiert

Genesenenzertifikat

Ein Mann hält sein Smartphone mit einem digitalen Covid-Genesenenzertifikat vor einem Apotheken-Logo hoch.

Es geht unter anderem um den Genesenen-Status und Quarantäneregeln: Bei der Sitzung des Berliner Senats heute (01. Februar 2022) stehen erneut mehrere Corona-Themen auf der Tagesordnung. Geplant ist, die Berliner Infektionsschutzverordnung anzupassen.

Genesenen-Status künftig in allen Bereichen drei Monate gültig

Ein Punkt, der in der vergangenen Woche für Irritationen und Ärger sorgte, sind die unterschiedlichen Fristen beim Genesenen-Status. Auf Bundesebene endet er inzwischen nach drei Monaten. Diese Regelung gilt in Berlin bereits im ÖPNV. Die Berliner Verordnung, die Bereiche wie die Gastronomie regelt, sieht allerdings noch sechs Monate vor - dies soll nun geändert werden.

Keine generelle Vorschrift zu PCR-Tests mehr

Wie vom Senat bereits angekündigt, soll es außerdem Änderungen bei den Quarantäneregeln geben: Unter anderem sollen keine PCR-Tests mehr generell vorgeschrieben sein, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat oder wenn sich Infizierte oder enge Kontaktpersonen aus der Isolation beziehungsweise Quarantäne freitesten wollen. Und die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation fällt künftig weg.

Detailänderung bei Obergrenzen für Veranstaltungen

Eine weitere Detailänderung betrifft die Regelung für Obergrenzen bei Veranstaltungen, bei denen laut der Berliner Verordnung Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Diese Ausnahme soll es künftig nicht mehr geben. In die Verordnung aufgenommen werden soll außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für den Hochschulbereich. Die Sitzung wird wegen der Abwesenheit der Regierenden Bürgermeisterin, Franziska Giffey (SPD), von ihrer Stellvertreterin Bettina Jarasch (Grüne) geleitet.

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Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 1. Februar 2022
Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2022

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