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Neue Quarantäne-Regeln in Berlin ab Freitag

Corona-Warn-App: Kontaktwarnung

Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand, auf dem die Corona-Warn-App der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko anzeigt (gestellte Szene).

In Berlin gelten ab Freitag (14. Januar 2022) einfachere Regeln für die Corona-Quarantäne.

Verordnung des Bundes wird im Bundesrat behandelt

Der Senat setze die in der Vorwoche dazu getroffenen Vereinbarungen von Bund und Ländern jetzt um, sagte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. «Und das bereits ab morgen.» Bei seiner Sitzung am vergangenen Dienstag hatte der Senat den Bund-Länder-Beschluss zunächst noch nicht in Landesrecht überführt und das damit begründet, im Sinne eines bundesweit einheitlichen Vorgehens eine Verordnung des Bundes abwarten zu wollen. Diese soll am Freitag abschließend im Bundesrat behandelt werden.

Neue Regeln wurden bei Bund-Länder-Treffen beschlossen

Nachdem andere Bundesländer das rascher umgesetzt haben, soll die Neuregelung in Berlin nunmehr ab Freitag gelten. Der Senat werde bei seiner Sitzung am kommenden Dienstag die Landesverordnung anpassen, erläuterte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung. Sie gelte aber schon ab Freitag. Die Gesundheitsämter seien darüber informiert. Die von Bund und Ländern vereinbarten neuen Regeln zielen im Grundsatz auf eine Vereinfachung und Verkürzung der Quarantäne für Kontaktpersonen und der Isolierung von Infizierten ab. Ziel ist auch, dass Krankenhäuser und andere Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur trotz Omikron-Welle genug Personal haben.

Verkürzung und Wegfall der Quarantänepflichten in bestimmten Situationen

Kontaktpersonen von Infizierten müssen künftig nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, seit weniger als drei Monaten doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder seit weniger als drei Monaten genesen sind. Für alle anderen Kontaktpersonen sowie für Infizierte sollen Quarantäne oder Isolation in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich mit PCR- oder Antigentest freitesten. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen benötigen dazu zwingend einen PCR-Test und müssen seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein.

Veröffentlichung: 27. April 2024
Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2022

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