Unter dem Strich soll die Gesetzesnovelle dazu beitragen, die Qualität schulischer Bildung zu verbessern, so Günther-Wünsch. "Damit machen wir unsere Schulen zukunftsfähig." In dem neuen Gesetz sind auch neue Regelungen gegen Schulschwänzen vorgesehen. Schüler, die oft fehlen, die Atteste über angebliche Erkrankungen vorlegen und deren Eltern nicht erreichbar sind, sollen künftig zu einem Amtsarzt geschickt werden können. Es gehe dabei nicht um chronisch kranke Kinder und Jugendliche, betonte Günther-Wünsch. Vielmehr gehe es um Abwesenheiten, die nur schwer zu erklären seien, und um Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung.