Voraussetzung ist, dass das dem Gemeinwohl dient und vor allem dazu, ein «allgemeines Versorgungsinteresse» breiter Schichten der Bevölkerung an Gütern und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Das könnte beispielsweise auf Energieversorger oder Krankenhäuser zutreffen. Vergesellschaftungen müssen laut Gesetz verhältnismäßig sein und sind nur gegen eine angemessene Entschädigung zulässig. Das Gesetz tritt erst in zwei Jahren in Kraft. Die Koalition will es zuvor vom Verfassungsgericht überprüfen lassen.