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Bundesratsinitiative zur Beweislastumkehr eingebracht

Justizsenatorin Felor Badenberg

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Beweislastumkehr in der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingebracht. (Archivbild)

Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität will Berlin mit einer Bundesratsinitiative schneller Vermögen aus Straftaten sichern können.

Justizsenatorin Felor Badenberg verspricht sich von einer sogenannten Beweislastumkehr eine Grundlage dafür, illegale Gewinne konsequent und rechtssicher abzuschöpfen. Sie legte dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. «Wir drehen die Logik dort um, wo Strukturen systematisch zur Verschleierung illegaler Machenschaften missbraucht werden», erklärte die CDU-Politikerin nach der Senatssitzung. 

Restzweifel zur Herkunft von Vermögen nicht mehr zugunsten der Betroffenen

Künftig sollen Restzweifel daran, dass Vermögen aus einer Straftat stammt, nicht mehr ohne weiteres zugunsten des Betroffenen interpretiert werden, sagte Badenberg. Im Gegenteil: Wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert eines Gegenstands und den legalen Einkünften des Betroffenen bestehe, werde eine kriminelle Herkunft vermutet und Vermögen eingezogen. Beispiel: Bei einem vorbestraften Verdächtigen, der Sozialhilfe bezieht, werden wertvolle Schmuckstücke gefunden, der Betroffene spricht von einer Erbschaft. Oder: Am Hauptstadtflughafen BER werden 100.000 Euro bei einem Mann gefunden, der seit Jahrzehnten einem Mini-Job nachgeht. In beiden Fällen könnten die Betroffenen keine wirklich plausiblen Angaben dazu machen, wie das Vermögen in ihren Besitz kam. Die Vermögenswerte stammten vermutlich aus Straftaten, einer konkreten Tat ließen sie sich jedoch nicht zuordnen.

Geldeinziehung bislang nur bei zweifelsfrei nachgewiesenen Straftaten möglich

Bislang stoßen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen an ihre Grenzen. Egal, ob Immobilien, teure Luxusautos, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen - die Einziehung solcher Gegenstände ist bisher nur möglich, wenn die Behörden zweifelsfrei nachweisen können, dass sie aus Straftaten stammen. Dies sei komplex und langwierig, so Badenberg. Letztlich blieben trotz gravierender Indizien noch Zweifel daran, dass das Vermögen durch eine Straftat erlangt wurde - und entsprechende Verfahren endeten zugunsten der Betroffenen.

Beweislastumkehr durch Änderung der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches

Mit der Einführung einer Beweislastumkehr werde das anders, so Badenberg. Der Gesetzentwurf lege verbindlich fest, dass in solchen Fällen das Vermögen eingezogen werden könne. Es gebe "eine gesetzliche Vermutung", dass das Vermögen illegal erworben worden sei - der Betroffene müsse dann künftig nachweisen, dass dies nicht so sei. Die konkreten Regelungen beziehen sich nach Angaben Badenbergs vor allem auf Änderungen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gehört zu den Schwerpunkten von Badenberg. In diesem Bereich arbeite sie eng mit Innensenatorin Iris Spranger zusammen (SPD), so die Senatorin.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 3. März 2026
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

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