Aktuelle Sprache: Deutsch

Besserer Schutz für rund 56.000 Kleingärten

Kleingärten

Viele Kleingärten in Berlin sind die reinsten grünen Paradiese. (Archivbild)

Zehntausende Berliner Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sollen dauerhaft erhalten bleiben.

Der Berliner Senat hatte das entsprechende Kleingartenflächensicherungsgesetz bereits im Dezember 2025 beschlossen. Am Donnerstag wurde der Gesetzesentwurf vom Abgeordnetenhaus mehrheitlich angenommen.

Strengere Vorgaben für Umwidmungen

Demnach dürfen Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden – beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Betroffenen Kleingärtnern müssen laut Gesetz Ersatzflächen in vergleichbarer Größe angeboten werden. Das neue Gesetz betrifft gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von der Regelung erfasst.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 27. Februar 2026
Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2026

Weitere Meldungen

Busverkehr in Berlin

BVG weitet Angebot im Busverkehr aus

Wegen Personalengpässen gibt es im Berliner Busverkehr seit 2022 ein reduziertes Angebot. Nun hat sich die Situation laut BVG-Chef Falk entspannt, mit positiven Auswirkungen für einzelne Linien.  mehr

Wald

Waldbrandgefahr in Berlin steigt

Die Waldbrandgefahr in Berlin nimmt zu. In mehreren Bezirken gilt schon die Stufe 4. Was jetzt wichtig ist für Spaziergänger und Anwohner.  mehr