Spandauer Anti-Korruptionsmodell

Spandauer Anti-Korruptionsmodell

Das Konzept des Bezirksamtes Spandau zur Bekämpfung von Korruption ist beim 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb mit einem Preis ausgezeichnet worden. 95 öffentliche Organisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich mit ihren Projekten beworben. In der Kategorie Korruptionsbekämpfung belegte das Spandauer Modell den ersten Platz.

In Linz (Österreich) haben der damalige Bezirksbürgermeister Konrad Birkholz und der ehemalige Rechtsamtsleiter Prof. Dr. Jürgen Knebel am 28.09.2005 die Auszeichnung entgegen genommen.

Bezirksbürgermeister Birkholz hierzu:
“Unser Modell ist wirksam, weil es unaufgeregtes und vor allem unabhängiges Arbeiten ermöglicht und weil es einfach umsetzbar und auch effizient ist. Für uns gilt in diesem Zusammenhang das Prinzip der Vorbeugung und der Aufklärung. Die Würdigung des Konzeptes und der Arbeit aller Beteiligten freut mich sehr und ohne Übertreibung kann unser Bezirk nun auch öffentlich erklären „ordentliche Arbeit zahlt sich aus!”

Darstellung des Spandauer Gesamtkonzeptes zur Korruptionsbekämpfung:

Im Zuge der Weiterentwicklung der Berliner Verwaltungsreform nimmt der Bewerber die seit 1999 normierte Verpflichtung zu mehr Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit u.a. dadurch wahr, dass er sich in besonderer Weise einer modernen und effektiven Korruptionsbekämpfung annimmt, und dies mit wachsendem Erfolg und durchaus neuen innovativen Instrumenten.
Das Bezirksamt (Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sind die politischen Initiatoren und Kontrolleure des Gesamtkonzepts zur Korruptionsbekämpfung. Es besteht aus drei tragenden Säulen, durch die sowohl die repressive wie auch die präventive Seite der Korruptionsbekämpfung in der Verwaltungsrealität umgesetzt wird.

Das Spandauer Drei-Säulen-Modell

  • Als erste Säule und als das wichtigste Repressionsinstrument wurde eine „Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung“ eingerichtet, die ein vom Bezirksamt durch Beschluss verliehenes unabhängiges Kontrollmandat erhalten hat und gegenüber dem Bezirksamt sowie der BVV berichts- und auskunftspflichtig ist. Nach Maßgabe der Priorität in einem für diese Zwecke erstellten Gefährdungsatlas finden anlass- und nicht anlassbezogene Überprüfungen der arbeitsteilig als Team organisierten Prüfgruppe statt. Die einzelnen Prüfer sind frei und unabhängig. Die Mitarbeiter werden mit den Ergebnissen konfrontiert und bei entdeckten Fehlern erfolgt zur Erzielung eines Präventionseffekts eine angekündigte Nachkontrolle.
  • Die zweite Säule ist das „Vergabe-Controlling“, welches einer für diese Zwecke neu eingestellten Vergabejuristin im Rechtsamt des Bezirksamtes, einer Stabstelle mit abteilungsübergreifender Funktion, obliegt. Angesichts der Erfahrung, dass bei der Auftragsvergabe das Korruptionspotential am größten ist, wurde die Vergabejuristin mit umfangreichen Mitwirkungs- und Mitzeichnungsrechten bei allen Vergabeverfahren ausgestattet. Die Vergabeabläufe sollen transparent und kontrollierbar gestaltet und nachhaltig optimiert werden, wodurch eine verbesserte Korruptionsprävention und ein bereits messbarer wirtschaftlicherer Umgang mit Haushaltsmitteln erreicht wird. Die Vergabejuristin arbeitet vertrauensvoll mit den Mitarbeitern zusammen und sensibilisiert sie für Problembereiche. So wird durch Vermittlung von Informationen über die Rechtslage Korruptionsvorbeugung betrieben. Der Anreiz, zur Vergabejuristin zu gehen, besteht in erster Linie darin, dass die Mitarbeiter dort ein Stück Verantwortung loswerden können. Die Arbeit wird daher von den Mitarbeitern als unterstützend und nicht als repressiv oder gar herabwürdigend verstanden. Deshalb wird die Trennung zwischen helfendem Controlling und überwachenden Prüfungen streng durchgehalten.
  • Die Einsetzung eines unabhängigen und externen „Ombudsmannes“ zur Korruptionsbekämpfung schließlich ist die dritte Säule des Konzepts. An ihn können sich die Mitarbeiter des Bezirksamtes und alle anderen Bürger wie Auftragnehmer und Lieferanten wenden, wenn sie den konkreten Verdacht einer Korruption äußern wollen. Der Ombudsmann ist Rechtsanwalt und organisatorisch nicht in das Gefüge des Bezirksamtes eingegliedert. Die Vorteile der verwaltungsexternen Lösung liegen darin, dass er als Rechtsanwalt der Schweigepflicht unterliegt und Informationen nur insoweit weiterleitet, wie ihm dies durch die Offenbarenden gestattet wird. Den Tippgebern wird zwingend Anonymität zugesichert, was letztlich zu Erkenntnissen führen kann, an die man ansonsten nie gekommen wäre. Bei einem konkreten Korruptionsverdacht unterrichtet der Ombudsmann den Bezirksbürgermeister oder den Leiter des Rechtsamtes. Diese und nicht der Ombudsmann entscheiden über das weitere Vorgehen. Die Kosten für die Inanspruchnahme des Ombudsmannes trägt das Bezirksamt. Anfängliche Bedenken gegen den Ombudsmann im Hinblick auf Fremdsteuerung, Denunziation und hohe Kosten haben sich nicht bewahrheitet.

Umsetzung des Konzepts

Die Weisungsfreiheit des Leiters der Prüfgruppe und die Verortung des Vergabe-Controllings in einer Stabsstelle außerhalb der operativen Linie sowie die Stellung des externen Ombudsmannes garantiert der Korruptionsabwehrinstanz im Bezirksamt eine absolut unabhängige Stellung. Dies ist zwingend, weil die Ergebnisse der Arbeit des Ombudsmannes und der Prüfgruppe in einem Spannungsverhältnis zur politischen Selbstdarstellung der Amtsleitung stehen können. Das System wird ständig im Bezirksamt und in den Ausschüssen der BVV auf Effektivität hin abgefragt. Inzwischen hat sich auch eine politische Sensibilität in der BVV entwickelt, die die Korruptionsbekämpfung unterstützt und sogar mit Beschlüssen zusätzlich stärkt. So wird durch einen Beschluss der BVV von 2003 das Bezirksamt beauftragt, das so genannte Vier-Augen-Prinzip bei allen korruptionsgefährdeten Stellen des Bezirksamtes konsequent anzuwenden. Dieser Beschluss hat dazu geführt, dass alle entsprechenden Arbeitseinheiten des Bewerbers selbstkritisch ihre Verwaltungsabläufe überprüft und erhebliche Verbesserungen eingeführt haben.

Durch eine für alle bauenden Bereiche geltende Arbeitsanweisung wird noch einmal die seit längerem bestehende Trennung von der Vorbereitung und Planung einer Vergabe einerseits und der Durchführung des Vergabeverfahrens andererseits durch getrennte Organisationseinheiten festgeschrieben. Dem Wettbewerbsprinzip des Vergaberechts ist stets in adäquater Weise Rechnung zu tragen. Durch eine bezirksintern geführte Vergabedatenbank gibt es entsprechende Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Auftragsvergabe. Die bezirkliche Vergabestelle hat die Befugnis, nach Einreichung der Firmenvorschläge durch den Bauleiter unabhängig einzelne Firmenvorschläge zu streichen.

Einen sehr restriktiven Kurs fährt das Konzept bei der Frage, ob Geschenke angenommen werden dürfen. Das Konzept beschäftigt sich auch mit Grenzbereichen wie Sponsoring, der Überprüfung von Inkompatibilitäten bei Nebentätigkeiten oder der in der Kommunalpolitik oft schwer einzuschätzenden geringen Distanz zwischen Entscheidungsträgern und den von den Entscheidungen betroffenen Personen.
Das Konzept kann innovativ genannt werden, da es über das Übliche und rechtlich Gebotene hinausgeht. Es bindet konsequent und mit Erfolg die „politische Leitung“ des Hauses ein und nutzt den Verwaltungsreformprozess, um organisatorische und inhaltliche Maßnahmen gegen Korruption zu implementieren. Es ist vor allem von dem psychologisch wichtigen Gedanken getragen, die Politik und vor allem alle Mitarbeiter dabei mitzunehmen. Es stärkt durch ein gezieltes Vergabe-Controlling alle Elemente, die korruptionspräventiv wirken und sensibilisiert Mitarbeiter für Einfallstore der Korruption.

Das Modell ist selbsttragend, überschaubar und schnell und kostengünstig zu implementieren. Die strukturelle Einbindung der Politik ist in allen Kommunen, Städten und höheren Ebenen mit vermutlich gleichem Effekt ähnlich organisierbar.
Wir haben vor allem Maßnahmen getroffen, die Gelegenheiten andere zu korrumpieren, im Vorfeld minimieren und die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden, maximieren. Die wichtigsten Faktoren im Kampf gegen Korruption sind beim Bewerber Transparenz als Grundlage der Prävention und Information als Mittel zur Sensibilisierung und der Aufdeckung.