Drucksache - DS/0748/VIII  

 
 
Betreff: Sicher feiern - Drug Checking in Lichtenberger Clubs
Status:öffentlichAktenzeichen:07.08.2020 AufhebungA CDU zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  stellv. BzBmin/BzStRin FamJugGes,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
12.06.2018 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gesundheit Entscheidung
09.06.2020 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gesundheit mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
13. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Gesundheit PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
Aufhebungsantrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

sich an die zuständigen Stellen im Senat von Berlin zu wenden, um die Möglichkeit der Einrichtung eines Drug–Checking–Programms auf den Weg zu bringen. Einhergehend mit diesem Programm soll ein mobiles Beratungs-, Aufklärungs- und

Unterstützungsprogramm eingeführt werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Analysegestützte Beratung (Drug-Checking) bezeichnet die qualitative und quantitative chemische Analyse von illegal gehandelten psychoaktiven Substanzen zur Gewinnung möglichst genauer und umfassender Informationen über die Art der Inhaltsstoffe und deren Dosierungen sowie die anschließende Kommunikation der Ergebnisse zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken.

 

Dazu wurde von einer Bietergemeinschaft bestehend aus Trägern der Berliner Drogen- und Suchthilfe sowie der Schwulenberatung ein Antrag bei SenWGPG (LAGeSo) eingereicht. Das Konzept beinhaltet die rechtliche Prüfung der Durchführung, die Schaffung von Personal-, Ausstattungs- und Laborressourcen, Websiteerstellung für die Publikation sowie die Ergebnismitteilung, die Bekanntmachung des Angebots und die Einrichtung von Sprechstunden zur Beratung und eine Evaluation. Das Projekt wurde ab 2021 fortlaufend in das bestehende Suchthilfesystem integriert. Die Analyse der Substanzen wird durch das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin (GerMed) durchgeführt.

 

Aufgrund der vorliegenden Konzeption ergab eine rechtliche Prüfung (Gutachten) die Machbarkeit der Durchführung. Eine Website für die Publikation und Ergebnismitteilung, Bekanntmachung des Angebots und Einrichtung von Sprechstunden zur Beratung wurde erstellt. Der projektverantwortliche pharmazeutische Koordinator leistet bereits über die geplanten drei Annahmestellen, die in drei Drogenberatungsstellen der Trägergemeinschaft verortet sind, Beratung zum Projektinhalt und zu den Risiken des Konsums psychotroper Substanzen. Eine Kooperationsvereinbarung der wichtigsten Partner (SenWGPG, SenJustVA, SennInnDS, Polizei Berlin und der das Projekt durchführenden Trägergemeinschaft) wurde von allen Partnern unterzeichnet. Daraus ergibt sich die alleinige Zuständigkeit des Senates von Berlin.

 

Das Projekt ist bereits gestartet und befindet sich in der Umsetzung. Die sozialpädagogische Beratung riskant konsumierender junger Erwachsener wird schon mit dem Ziel durchgeführt, diese vor den gesundheitlichen Risiken ihres Konsums zu warnen und die Entwicklung einer kritischen Haltung zum Drogenkonsum zu fördern. Die Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Verwaltungen und Partnern und Partnerinnen liegt vor. Räume, Personal, Ausstattung, Website, Transportmittel, Labor etc. stehen zur Verfügung. Konkrete und rechtssichere Ablaufpläne für die Analyse der abgegebenen Substanzen sowie die Ergebnismitteilung an die Konsumierenden wurden erarbeitet. Zusätzlich wurden im Haushaltsplan des Landes Berlin für das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin (GerMed) im Kapitel 0921 zwei für die Erfüllung dieser Aufgabe notwendige Beschäftigungspositionen neu veranschlagt. Die zwei vorgesehenen Beschäftigungspositionen wurden mit Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft besetzt, so dass dann das Projekt Drugchecking seine volle Wirkung entfalten kann. Die drei Standorte befinden sich in Neukölln (Fixpunkt), Kreuzberg (Vista) und Charlottenburg (Schwulenberatung).

 

Auf Anfrage bezüglich der Möglichkeit, in Lichtenberg einen Drugchecking Point zu etablieren teilte die zuständige Senatsverwaltung mit, dass es aktuell nicht möglich ist, mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln mobile oder weitere Angebote des Drugchecking-Projekts in weiteren Bezirken umzusetzen.

 

Das Projekt soll allerdings im Jahr 2023 evaluiert werden; und wenn Erkenntnisse über die Wirkung des Projekts vorliegen, kann auf Landesebene über die weitere Perspektive wie z.B. mobile diskutiert werden – sofern Haushaltsmittel dafür bereitstehen werden.

 
 

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