Drucksache - DS/0670/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenem Haushaltsplan zu ermöglichen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Der in der Anlage 3 enthaltene Vorschlag wird im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten und mit Beschlussempfehlung versehen der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg (zuletzt von der BVV am 27.04.2017 beschlossen) legt fest, dass das Begleitgremium Bürgerhaushalt die Vorschläge als Vorlage an die BVV in der Regel vierteljährlich über den BVV-Vorstand einreicht. Somit erfolgt nun die Vorlage für das IV. Quartal 2017 und das I. Quartal 2018.
Nach beschlossenem Bürgerhaushaltsverfahren wurden von der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt
- in 2017 insgesamt 46 eingegangene Vorschläge und - in 2018 bislang insgesamt 25 eingegangene Vorschläge
gesichtet und unter Abgleich der vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern in die jeweils geeigneten Bearbeitungsverfahren mit Information an das Begleitgremium Bürgerhaushalt wie folgt geleitet:
2017: - Anliegenmanagement:24 Vorschläge - Nichtzuständigkeit: 3 Vorschläge - Begleitgremium: 19 Vorschläge
2018: - Anliegenmanagement:10 Vorschläge - Nichtzuständigkeit: 3 Vorschläge - Begleitgremium: 12 Vorschläge
In den Sitzungen am 07.12.2017 und 01.03.2018 hat das Begleitgremium Bürgerhaushalt entsprechend seiner in der Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten folgenden Umgang im weiteren Verfahren für 10 Vorschläge beschlossen:
Die Darstellung innerhalb der Anlagen erfolgte nach fortlaufender Vorschlagsnummer.
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