Drucksache - DS/0353/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in der Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenem Haushaltsplan zu ermöglichen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Begründung:
Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg (zuletzt von der BVV am 27.04.2017 beschlossen) legt fest, dass das Begleitgremium Bürgerhaushalt die Vorschläge als Vorlage an die BVV in der Regel vierteljährlich über den BVV-Vorstand einreicht. Somit erfolgt nun die Vorlage für das 2. Quartal 2017.
In der Sitzung am 29.06.2017 hat das Begleitgremium Bürgerhaushalt entsprechend seiner in der Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten folgenden Umgang im weiteren Verfahren für 6 Vorschläge beschlossen:
Die Darstellung innerhalb der Anlagen erfolgte nach fortlaufender Vorschlagsnummer.
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