Drucksache - DS/0291/VIII  

 
 
Betreff: Runder Tisch Ilsestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE., CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringl. VzK (Zwb.) PDF-Dokument
Dringl. VzK - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht dem sich konstituierenden Runden Tisch "Ilsestraße" (zum B-Plan 11-125) einen Bebauungsplanentwurf vorzulegen, der die grünen Innenhöfe durch klare Baugrenzen vor Bebauung schützt.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, für den Fall eines eingehenden Bauantrages von der Veränderungssperre Gebrauch zu machen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Fachbereich Stadtplanung hat einen weiteren Bebauungsplanentwurf zum B-Plan 11-125 erarbeitet, der die Freiflächen im Innenbereich der Wohnanlage durch Baugrenzen vor Bebauung schützt sowie eine Randbebauung ermöglicht. Dieser Entwurf ist in der Anlage zu finden. Er wird dem Runden Tisch Ilsestraße auf seiner ersten Sitzung vorgestellt.

 

Eine Veränderungssperre wirkt gemäß §17 Baugesetzbuch (BauGB) nur zeitlich befristet. Maximal kann die Veränderungssperre vier Jahre angewendet werden. Eine anschließende sofortige Neuaufstellung der Sperre erzeugt nach §18 BauGB Entschädigungsansprüche.

 

Daher ist es sinnvoll, die Sperre so spät wie möglich zu beschließen, damit sie möglichst weit in die Zukunft wirkt. Idealerweise ist dieser Zeitpunkt erreicht, wenn sich eine konkrete Bauabsicht abzeichnet. Dies ist momentan nicht der Fall, da kein Bauantrag vorliegt und die Grundstückseigentümerin angekündigt hat, den Festsetzungsbeschluss abzuwarten.

Sollte dennoch vor Festsetzung für das B-Plan-Gebiet ein Bauantrag eingehen, wird der Fachbereich Stadtplanung umgehend den Beschluss einer Veränderungssperre vorbereiten und dem Bezirksamt vorlegen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Schon die DS/0291/VIII wurde als dringlich in die BVV eingebracht, weswegen das Bezirksamt davon ausgeht, dass auch der zugehörige Zwischenbericht dringlich ist.

 

 
 

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