Drucksache - DS/0268/VIII  

 
 
Betreff: Hinweisschilder auf Gefahren in der Rummelsburger Bucht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.06.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit Entscheidung
11.07.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Eingaben/Beschwerden, Umwelt und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
11. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringliche BE EBUmwGes PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an den See zugänglichen Stellen Piktogramme bzw. Schilder aufzustellen, die auf ein Badeverbot und einer Gesundheitsgefährdung hinweisen.

 

Das Bezirksamt wird weiter ersucht, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Gefahren, die am Rummelsburger See existieren, hinzuweisen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat im Bereich des 22-Stunden Anlegers und an zwei Standorten im Bereich des Paul-und-Paula-Ufers Schilder mit der Aufschrift „Baden verboten“ aufgestellt. Für die Prüfung der Wasserqualität ist das Bezirksamt nicht zuständig, demzufolge können durch das Bezirksamt auch keine Hinweisschilder angebracht werden, die auf eine besondere Gefährdung hinweisen. Das Verbotsschild ist eindeutig und bedarf auch keiner weiteren Erläuterung.

 

 
 

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