Drucksache - DS/0219/VIII  

 
 
Betreff: Milieuschutzsatzung für das Wohngebiet Kaskelstraße
Bezug: DS/0747/VII, DS/1582/VII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.05.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

DS/0747/VII:

Das Bezirksamt wurde ersucht einen Aufstellungsbeschluss für eine Umstrukturierungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Weitlingkiez zu fassen und umzusetzen.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht zu prüfen, ob für weitere Gebiete im Bezirk entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden können.

Schließlich wird das Bezirksamt ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass die notwendigen Voruntersuchungen aus Landesmitteln finanziert werden. Von einer Inanspruchnahme der Mittel aus der sog. Sprinterprämie für genehmigte Wohnungen soll abgesehen werden.

 

DS/1582/VII:

Das Bezirksamt wird in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – und ggf. mit externer Expertenunterstützung – ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Lichtenberg eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist.

 

Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:

  1. Im Rahmen der Zusammenfassung und Auswertung geeigneter sekundärstatistischer Daten (Nutzung bereits vorhandener Daten) sind diesbezügliche Verdachtsgebiete festzustellen. Dabei sollen besonders die Gebiete Weitlingkiez und Frankfurter Allee Nord Beachtung finden.
  2. Auf Grundlage dieser Feststellungen sind für die Verdachtsgebiete Untersuchungen zu beauftragen, die im Ergebnis darstellen, ob in den Gebieten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) gegeben sind. Zur frühzeitigen Sicherung der Erhaltungsziele ist ein Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung (§ 172 II i.V. m. § 15 BauGB) zu fassen.
  3. Bei entsprechendem Ergebnis sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) zu schaffen und durch Verordnungen festzusetzen.

 

Um die finanziellen Mittel zu gewährleisten, die für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlich sind, wird das Bezirksamt ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt. Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt Lichtenberg diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, die beiliegende Untersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Kaskelstraße der BVV zur Kenntnis zu geben und entsprechend dem gutachterlichen Vorschlag mit der Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet Kaskelstraße zu beginnen.

 

Im Frühjahr 2016 hat das Bezirksamt nach erfolgreicher Ausschreibung die Firma TOPOS Stadtforschung beauftragt, eine Untersuchung für das Gebiet „Kaskelstraße“ durchzuführen, die überprüfen sollte, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB gegeben sind. Mit dem Instrument der sozialen Erhaltungsverordnung kann die städtebauliche Entwicklung des Modernisierungsgeschehens gesteuert und diejenigen Verdrängungsprozesse vermieden werden, die durch Modernisierungsmaßnahmen ausgelöst würden.

Der Endbericht der Sozialuntersuchung für das Gebiet „Kaskelstraße“ 2016 liegt nun vor. Der Gutachter stellt darin fest, dass nach empirischer Prüfung die zentralen Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sogenannten Milieuschutzverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB für das Gebiet „Kaskelstraße“ gegeben sind.

Die demografische und soziale Struktur des Gebietes Kaskelstraße befindet sich in einem Veränderungsprozess zu jüngeren und einkommensstärkeren Haushalten. Es sind im Gebiet weitere Aufwertungs- und Verdrängungspotentiale vorhanden. Ein deutlicher Aufwertungsdruck sowie Gefahren für die städtebaulichen Strukturen des Quartiers bei einer weiteren Veränderung sind zu erkennen. Insgesamt ist es daher zulässig und sinnvoll, das städtebauliche Instrument einer sozialen Erhaltungsverordnung im Gebiet Kaskelstraße anzuwenden. Dies soll auch die Anwendung der Regelungen der Kontrolle der Umwandlung in Einzeleigentum umfassen.

Für die Gebietsbetreuung und die notwendige Beobachtungsaufgabe ist die Beibehaltung der bestehenden, aus dem Sanierungsgebiet Weitlingstraße hervorgegangenen, offenen Mieterberatung unverzichtbar. Hier werden Mieterrinnen und Mieter in allen Fragen des Mietrechts umfassend beraten und im Konfliktfall unterstützt. Es sollte daher zur Unterstützung des Milieuschutzes sichergestellt werden, dass das Angebot der offenen Mieterberatung bestehen bleibt.

Daneben muss zur Überprüfung der gemeindlichen Genehmigungsvorbehalte und zur Erstellung der erforderlichen erhaltungsrechtlichen Bescheide im Gebiet Kaskelstraße nach allgemeiner Einschätzung der Senatsverwaltung zusätzlich ½ Personalstelle im Fachbereich Stadtplanung bereitgestellt werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen