Drucksache - DS/0030/VIII  

 
 
Betreff: Lückenschluss am Fahrradweg Gehrenseestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
28.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen und dem Nachbarbezirk Marzahn/Hellersdorf zu prüfen, wie es gelingt, den Radverkehr sicherer zwischen der Brücke Gehrenseestraße und der Kreuzung Gehrenseestraße/Bitterfelder Straße zu führen und an das Wegenetz in den Krugwiesen anzubinden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Bezirk Marzahn- Hellersdorf teilte auf Anfrage mit, dass die Flächen der Nebenanlagen, die für einen baulich geführten Radweg benötigt werden, zwar als öffentliches Straßenland gewidmet sind, sich jedoch in privatem Eigentum befinden.

 

Weiterhin macht der Bezirk Marzahn- Hellersdorf darauf aufmerksam, dass ihm als Konsolidierungsbezirk keinerlei finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um sich an der Umsetzung zu beteiligen.

 

Da das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, um diese Aufgabe alleine umzusetzen, muss der Antrag leider abgelehnt werden.

 

 
 

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