Drucksache - DS/0023/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Weitlingkiez zu erhalten. Geeignete Maßnahmen sollen u. a. sein:
Das Bezirksamt möge zudem die soziostrukturellen Veränderungen im Weitlingkiez sowie die ergriffenen und geplanten Maßnahmen in einem jährlichen Bericht an die Bezirksverordnetenversammlung dokumentieren. Zum Weitlingkiez sind neben dem in der Topos-Studie: „Untersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße“ untersuchten Gebiet sämtliche an die Lückstraße angrenzenden Grundstücke zu zählen, wie bspw. das Bauprojekt „Lichtenhain“, das durch die hohe Baumasse die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung beeinflussen wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu den in der DS/0023/VIII formulierten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen:
Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich ausschließlich um Liegenschaften im jeweiligen Fachvermögen des Bezirksamtes, weil diese Flächen für die notwendigen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen zur Gebietsversorgung benötigt werden.
Die rechtssichere Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung ist daher nicht gegeben. Der genannte Block 32 südlich der Lückstraße wurde ausdrücklich nicht in die „Untersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße“ einbezogen, weil die an der Lückstraße befindlichen Altbauten zwischen 1996 und 1999 mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Soziale Stadterneuerung“ saniert wurden. Für diese Wohnungen gelten bis heute Mietbegrenzungen und Belegungsrechte durch das Bezirksamt Lichtenberg. Die Grundstücke Lückstraße 24 bis 28 (Bauprojekt „Lichtenhain“) sind bislang unbebaut. Dort konnte und kann keinerlei Rücklauf des Fragebogens erwartet werden. Bei Neubaumaßnahmen und selbstgenutzten Eigentumsobjekten ist kein im Sinne des BauGB schützenswertes Milieu vorhanden. Die Erhaltungsverordnungen beziehen sich grundsätzlich auf den Gebäudebestand. Eine Aufnahme in das Untersuchungsgebiet würde daher im Sinne des Milieuschutzes keinen zusätzlichen Effekt haben. Die Beobachtung und Auswertung von soziostrukturellen Veränderungen sind bereits Bestandteil des berlinweiten Monitorings Soziale Stadt. Der Bericht erscheint zweijährig. Der nächste Bericht ist für Mitte dieses Jahr angekündigt. Sobald dieser vorliegt, wird er u.a. mit dem Büro für Sozialplanung ausgewertet. Mit dem Büro für Sozialplanung sind außerdem halbjährliche Monitoringgespräche zu Rückbau, Modernisierung, Eigentumsumwandlung und besonderen Veränderungen im Beobachtungsgebiet verabredet. Sollten sich daraus weitere Handlungserfordernisse des Bezirksamtes ergeben, werden diese zeitnah veranlasst und der BVV dazu berichtet. .
Begründung der Dringlichkeit:
Einhaltung der Frist für die Beantwortung von Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung.
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