Drucksache - DS/0023/VIII  

 
 
Betreff: Die Wohnbevölkerung im Weitlingkiez in ihrer Zusammensetzung erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
05.01.2017 
2. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2017 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.03.2017 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖStadtM PDF-Dokument
Dringl. VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Weitlingkiez zu erhalten.

Geeignete Maßnahmen sollen u. a. sein:

  • die Übertragung von Grundstücken im Bezirksvermögen an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften zum Bau von Wohnungen unter der Maßgabe, dass die Neuvermietung zu einer Miete erfolgt, die für SGB II und SGB XII Transferleistungsempfänger*innen tragbar ist,
  • das Sichern und Nutzen gesetzlicher Vorkaufsrechte für Grundstücke im Weitlingkiez,
  • der Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 BauGB.

Das Bezirksamt möge zudem die soziostrukturellen Veränderungen im Weitlingkiez sowie die ergriffenen und geplanten Maßnahmen in einem jährlichen Bericht an die Bezirksverordnetenversammlung dokumentieren.

Zum Weitlingkiez sind neben dem in der Topos-Studie: „Untersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße“ untersuchten Gebiet sämtliche an die Lückstraße angrenzenden Grundstücke zu zählen, wie bspw. das Bauprojekt „Lichtenhain“, das durch die hohe Baumasse die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung beeinflussen wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu den in der DS/0023/VIII formulierten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen:

  • Im Weitlingkiez gibt es derzeit kein Grundstück mehr, das sich noch im allgemeinen Finanzvermögen des Bezirksamtes befindet. Alle vermarktungsfähigen Liegenschaften wurden Anfang der 2000er Jahre an den damaligen Liegenschaftsfonds Berlin (LiFo) übertragen. Der LiFo hat dann entsprechend der damaligen politischen Leitlinie nach entsprechenden Grundstücksausschreibungen an den meistbietenden Erwerbsinteressenten verkauft. Diese Flächen sind heute schon bebaut bzw. es gibt dort gültige Baugenehmigungen oder zumindest Bauvorbescheide.

Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich ausschließlich um Liegenschaften im jeweiligen Fachvermögen des Bezirksamtes, weil diese Flächen für die notwendigen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen zur Gebietsversorgung benötigt werden.

  • Gesetzliche Vorkaufrechte gab es bereits für jeden Verkaufsfall in dem zwischen 1994 und 2009 förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Weitlingstraße. Davon hat Berlin aber in keinem Fall Gebrauch gemacht, weil die erforderlichen Haushaltsmittel in keinem Haushaltsjahr zur Verfügung standen. Derzeit werden auf Landesebene die Voraussetzungen geschaffen, damit für den Fall eines Vorkaufsrechtes die erforderlichen Mittel dem Bezirk zur Verfügung stehen.
  • 2015 hat das Bezirksamt die Voraussetzungen für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Weitlingkiez gutachterlich prüfen lassen. Das Sozialforschungsinstitut TOPOS hat im Ergebnis einer fundierten Untersuchung festgestellt, dass die wesentlichen Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sogenannten Milieuschutzverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB für das Gebiet „Weitlingstraße“ nicht vorliegen. Ein deutlicher soziostruktureller Veränderungsprozess ist nicht zu erkennen. Die bisherigen Modernisierungsinvestitionen haben bislang keine relevanten Auswirkungen auf die Sozialstruktur gehabt. Die quantitativ nicht relevanten Modernisierungsmaßnahmen, die zu einem Standard oberhalb des zeitgemäßen Ausstattungszustands geführt haben, bewirkten bisher keine nennenswerten Veränderungen im Gebiet.

Die rechtssichere Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung ist daher nicht gegeben.

Der genannte Block 32 südlich der Lückstraße wurde ausdrücklich nicht in die „Untersuchung zur Prüfung der Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Weitlingstraße“ einbezogen, weil die an der Lückstraße befindlichen Altbauten zwischen 1996 und 1999 mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm „Soziale Stadterneuerung“ saniert wurden. Für diese Wohnungen gelten bis heute Mietbegrenzungen und Belegungsrechte durch das Bezirksamt Lichtenberg.

Die Grundstücke Lückstraße 24 bis 28 (Bauprojekt „Lichtenhain“) sind bislang unbebaut. Dort konnte und kann keinerlei Rücklauf des Fragebogens erwartet werden. Bei Neubaumaßnahmen und selbstgenutzten Eigentumsobjekten ist kein im Sinne des BauGB schützenswertes Milieu vorhanden. Die Erhaltungsverordnungen beziehen sich grundsätzlich auf den Gebäudebestand. Eine Aufnahme in das Untersuchungsgebiet würde daher im Sinne des Milieuschutzes keinen zusätzlichen Effekt haben.

Die Beobachtung und Auswertung von soziostrukturellen Veränderungen sind bereits Bestandteil des berlinweiten Monitorings Soziale Stadt. Der Bericht erscheint zweijährig. Der nächste Bericht ist für Mitte dieses Jahr angekündigt. Sobald dieser vorliegt, wird er u.a. mit dem Büro für Sozialplanung ausgewertet. Mit dem Büro für Sozialplanung sind außerdem halbjährliche Monitoringgespräche zu Rückbau, Modernisierung, Eigentumsumwandlung und besonderen Veränderungen im Beobachtungsgebiet verabredet. Sollten sich daraus weitere Handlungserfordernisse des Bezirksamtes ergeben, werden diese zeitnah veranlasst und der BVV dazu berichtet. .

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Einhaltung der Frist für die Beantwortung von Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung.

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen