Drucksache - DS/2089/VII  

 
 
Betreff: Konzept zur nachhaltigen Sicherung eines anforderungsgerechten Kitaplatzangebotes im familienfreundlichen Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur nachhaltigen Sicherstellung eines bedarfsgerechten Kitaplatzangebotes zu erarbeiten, die zu seiner Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sowie die dafür notwendigen Ressourcen bereit- und haushaltsseitig sicher zu stellen.

 

Bestandteile des Konzeptes sollen u. a. sein:

 

-          Ausweisung geeigneter landeseigener Grundstücke als Vorhalteflächen für Gemeinbedarf Kita, gegebenenfalls im Wege der Rückholung in das Fachvermögen Jugend,

-          Erarbeitung eines Modellverfahrens für den kurzfristigen Abschluss von Erbbaupachtverträgen mit freien Trägern für die Errichtung von Kitas,

-          Prüfung der Möglichkeiten für ein zeitlich befristetes Anreizsystem, um die Erweiterung der Kapazität vorhandener bzw. den Bau neuer Kitas zu fördern,

-          Prüfung der Machbarkeit für Kombinationslösungen für den Betrieb bzw. die Integration einer Kita an Bildungs- und Schulstandorten in Lichtenberg.

 

Das Konzept soll vor Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss beraten und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt versteht die Sicherung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebots für die vorschulische Kindertagesbetreuung als prioritäre Schwerpunktaufgabe und zugleich als eine zentrale Herausforderung auch für die nächsten Jahre. Sowohl nach bundesgesetzlichen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) als auch nach landesrechtlichen (§ 7 VO KitaFöG) Regelungen ist dies insbesondere, aber nicht ausschließlich eine Aufgabe des bezirklichen Jugendamts. Das Jugendamt Lichtenberg legt seit 2009 jährlich mit dem Kindertagesstättenentwicklungsplan (KEP) eine aktualisierte Übersicht über den Bestand von Betreuungsplätzen, den erwarteten Bedarf unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung einschließlich bekannter Wohnungsbaumaßnahmen für jeden Stadtteil vor. Bestandteil des KEP ist jeweils eine entsprechende Maßnahmeplanung für jede Bezirksregion. Damit erhalten sowohl die öffentliche Verwaltung als auch Kitaträger und Wohnungsbauunternehmen genaue Informationen über den Umfang und die regionale Verteilung der Bedarfe.

In Lichtenberg wurden in den letzten Jahren (31.12.2008 bis 30.06.2016) 4.383 Kitaplätze neu geschaffen. Dies ist ein bemerkenswerter Erfolg gemeinsamer Anstrengungen von Land, Bezirk und Trägern. Gleichzeitig besteht die Nachfrage nach Betreuungsplätzen fort.

Aktuell wird verwiesen auf den KEP 2016, der mit der DS 2114/VII der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorliegt sowie zusätzlich auf den Prüfbericht „Kitaausbau in Lichtenberg“, der im Rahmen der Beschlüsse zum ergänzenden Haushalt 2017 beauftragt wurde und ebenfalls der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wird. In beiden Dokumenten werden detailliert und umfangreich die Bedarfe und die möglichen Maßnahmen für die Sicherung der notwendigen Kinderbetreuungsangebote dargestellt.

Daraus wird deutlich, dass das Bezirksamt alle verfügbaren Möglichkeiten und Ressourcen nutzen muss, um Kitaplätze bedarfsgerecht zu sichern, dass es aber auch bereit ist, dafür neue Ideen zu entwickeln und Wege zu beschreiten. Ebenso deutlich wird, dass in der gegenwärtigen Situation die Sicherung geeigneter Grundstücke sowie die Kombination bestehender und ggf. neuer Förderinstrumente die zentralen Herausforderungen sind.

In den genannten Dokumenten ist mit den jeweiligen kurz- und mittelfristigen Maßnahmeplanungen die Konzeption des Bezirksamtes zur Sicherung der bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung niedergelegt.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode.

 

 

 
 

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