Drucksache - DS/2063/VII  

 
 
Betreff: Bessere Würdigung von Ehrenamtlichen der Sozialkommissionen (Soko)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
19.07.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE SozMmBM PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Anlage)  
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Aufwandspauschale für die Ehrenamtlichen der Sozialkommissionen von 30 auf 50 € im Monat erhöht wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Aufwandsentschädigungen der Sozialkommissionen sind landeseinheitlich im Abschnitt V der Verwaltungsvorschrift über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) geregelt. Dort heißt es:

 

„Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes erhalten eine Entschädigung nach der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätigen Personen in der jeweils geltenden Fassung.“

 

Das genannte Gesetz und die Verwaltungsvorschrift können nur durch das Land Berlin geändert werden, nicht jedoch durch das Bezirksamt. Das Bezirksamt hat sich daher mit einem Brief am 06.03.2018 an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und darum gebeten, ein entsprechendes Verfahren zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen in die Wege zu leiten.

 

Auch auf Nachfrage ist dazu keine Antwort der Senatsverwaltung eingegangen.

 

 
 

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