Drucksache - DS/1957/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wurde ersucht sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Berlin Pass bei den Behörden, die die Voraussetzungen zum Erhalt des Berlin Passes prüfen und bescheinigen als Bestandteil des jeweiligen Bescheides ausgegeben wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV in einem Schreiben an den Senator für Gesundheit und Soziales gewandt. Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben (Anlage) eingegangen. In diesem Schreiben wird die Ausgabe des berlinpass bei den Behörden, die die Voraussetzungen zum Erhalt des berlinpass prüfen und bescheinigen, abgelehnt. Zur Begründung wird angeführt, dass der berlinpass ein zusätzliches, über die gesetzlichen Leistungspflichten hinausgehendes Angebot des Landes Berlin sei. Es könne zur Vereinfachung der Inanspruchnahme sozialer Vergünstigungen auf freiwilliger Basis bei Bedarf in Anspruch genommen werden und diese bedarfsgerechte Ausstellung habe sich bewährt.
Weiter wird auf das eigene, bundesweit zentral administrierte IT-System der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, deren verschiedenen Fachanwendungen sicherheitsgeschützt wären und daher für externe und lokale Anwendungen nicht zugänglich sei.
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