Drucksache - DS/1957/VII  

 
 
Betreff: Berlin-Pass aus einer Hand
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
Anlage Berlin Pass  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Berlin Pass bei den Behörden, die die Voraussetzungen zum Erhalt des Berlin Passes prüfen und bescheinigen als Bestandteil des jeweiligen Bescheides ausgegeben wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV in einem Schreiben an den Senator für Gesundheit und Soziales gewandt.

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben (Anlage) eingegangen. In diesem Schreiben wird die Ausgabe des berlinpass bei den Behörden, die die Voraussetzungen zum Erhalt des berlinpass prüfen und bescheinigen, abgelehnt.

Zur Begründung wird angeführt, dass der berlinpass ein zusätzliches, über die gesetzlichen Leistungspflichten hinausgehendes Angebot des Landes Berlin sei. Es könne zur Vereinfachung der Inanspruchnahme sozialer Vergünstigungen auf freiwilliger Basis bei Bedarf in Anspruch genommen werden und diese bedarfsgerechte Ausstellung habe sich bewährt.

 

Weiter wird auf das eigene, bundesweit zentral administrierte IT-System der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, deren verschiedenen Fachanwendungen sicherheitsgeschützt wären und daher für externe und lokale Anwendungen nicht zugänglich sei.   

 

 

 

 

 
 

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