Drucksache - DS/1870/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren für das Grundstück in der Falkenberger Chaussee 95 mit dem Ziel zu eröffnen, bei einer künftigen Wohnbebauung einen Einzelhandelsstandort/Supermarkt zu ermöglichen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt Lichtenberg hatte bereits in einer der Ausschusssitzungen für ökologische Stadtentwicklung darauf hingewiesen, dass das Grundstück Falkenberger Chaussee 95 derzeit vermarktet wird und sich in privatem Eigentum befindet. Zahlreiche Nachfragen beim Stadtplanungsamt zum Grundstück machen deutlich, dass fast ausschließlich die Errichtung von Wohnungen von Interesse ist. Eine solche Nutzungsart würde auch aus der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB ableitbar sein. Das Grundstück befindet sich jedoch inmitten des Nahversorgungszentrums (NVZ) Falkenbogen/Warnitzer Bogen, auf dem seit Jahren der Verbrauchermarkt Edeka etabliert ist, der eine wichtige Versorgungskomponente im NVZ darstellt. Die Sicherung des Verbrauchermarktes kann nur über das Instrument der Bebauungsplanung erfolgen. Daher soll die Einzelhandelsnutzung im 1. Vollgeschoss von Gebäuden u.a. für einen Verbrauchermarkt über textliche Festsetzung bestimmt werden. Die Wohnnutzung ist damit im 1. Vollgeschoss ausgeschlossen, aber in allen weiteren Vollgeschossen zulässig.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stimmte der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit Schreiben vom 10. März 2016 zu. Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg äußerte sich ebenfalls zustimmend am 17. März 2016. Daher hat das Bezirksamt Lichtenberg in seiner Bezirksamtssitzung am 10. Mai 2016 beschlossen:
a) für die Grundstücke Falkenberger Chaussee 95/97 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-122 aufzustellen. - Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, - Sicherung eines Verbrauchermarktes sowie von Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen im 1. Vollgeschoss von Gebäuden innerhalb des Nahversorgungszentrums (NVZ) Falkenbogen/Warnitzer Bogen
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-122 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Näheres ist der Bezirksamtsvorlage 123/2016 „Bebauungsplan 11-122 - Aufstellungsbeschluss Arbeitstitel: Falkenberger Chaussee 95/97“ zu entnehmen.
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