Drucksache - DS/1865/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die in Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenem Haushaltsplan zu ermöglichen.
Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
Die in Anlage 3 enthaltenen Vorschläge werden in den Fachausschüssen der BVV beraten und mit Beschlussempfehlungen versehen der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Die Rahmenkonzeption zum Bürgerhaushalt Lichtenberg in der BVV Beschlussfassung vom 28.08.2014 legt fest, dass der Dialog mit den vorschlagseinreichenden Bürgern/innen und die eingehend systematisierende Vorschlagsbearbeitung in den installierten Gremien des Beteiligungsverfahrens geführt werden.
Nach dem ab 2014 beschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren wurden von der Geschäftsstelle Bürgerhaushalt insgesamt 27 eingegangene Vorschläge in 2015 gesichtet und unter Abgleich der vorliegenden Stellungnahmen aus den Fachämtern in die jeweils geeigneten Bearbeitungsverfahren mit Information an das Begleitgremium Bürgerhaushalt wie folgt geleitet:
- Anliegenmanagement: 15 Vorschläge - Nichtzuständigkeit: 1 Vorschläge - Begleitgremium: 11 Vorschläge
Das Begleitgremium Bürgerhaushalt hat in seinen Sitzungen am 12.03./11.06./10.09./12.11.2015 offene Vorschläge aus 2014 sowie im Jahr 2015 eingereichte Vorschläge behandelt und empfiehlt entsprechend seiner in der Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten folgenden Umgang im weiteren Verfahren:
Bei einem Vorschlag wäre für die Umsetzung eine andere Behörde/ Einrichtung zuständig, somit besteht hier die Erfordernis zur Behandlung dieser Vorschläge in den Fachausschüssen der BVV (Anlage 3).
Die Darstellung innerhalb der Anlagen erfolgte nach fortlaufender Vorschlagsnummer. |
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