Drucksache - DS/1786/VII  

 
 
Betreff: Inklusion bei Treppengeländern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
06.01.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ökologische Stadtentwicklung mitberatend
03.12.2015 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE HA PDF-Dokument
Schreiben BA v. 20.06.2016 (Abb.) PDF-Dokument

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1786/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht Treppengeländer im öffentlichen Raum, soweit sich diese Flächen in der Zuständigkeit des Bezirkes befinden, künftig grundsätzlich unter Beteiligung des Behindertenbeirats zu planen und zu prüfen, ob bereits bestehende Treppengeländer dieser Optimierung bedürfen.

 

Begründung:

Wie bei einigen Treppengeländern sichtbar, findet man im öffentlichen Raum immer wieder Treppengeländer, deren Handlauf am oberen und/oder unteren Ende der Treppe zu kurz ist, um insbesondere die obere und/oder untere Stufe gefahrlos besteigen zu können.

So kann es sein, dass der unten fehlende Handlauf beim Hinaufsteigen auf der Treppe sich relativ gut durch Vorbeugen des Oberkörpers kompensieren lässt, jedoch beim Hinabsteigen der Halt fehlt, um von der untersten Stufe auf die Grundebene zu gelangen. Das bedeutet, Personen, die auf den Halt durch das Treppengeländer angewiesen sind, müssen stehen bleiben, sich zum Geländer hin drehen und dann vorsichtig mit beiden Füßen auf die Grundebene treten, sich dann wieder in Gehrichtung drehen und weitergehen. Dies ist sehr beschwerlich. Außerdem besteht durch das verkürzte Treppengeländer Sturzgefahr, da man diese Gegebenheit ja nicht kennt, wenn man diese Treppe nicht oft benutzt. Ähnliche Beispiele findet man immer wieder mal.

Treppen müssen gerade Läufe haben. Erst ab einem Innendurchmesser von 2 m sind gebogene Treppen r Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar.

Durch farbliches Abheben der Stufenvorderkanten wird die Erkennbarkeit günstig beeinflusst.

Treppen müssen an beiden Seiten griffsichere, kontrastreiche, durchgehende Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze sowie über die letzte Stufe 30 cm waagerecht hinaus zu führen sind. Die Handläufe sind durchlaufend an Treppenauge oder Rampenauge, Zwischenpodesten und über Fensteröffnungen, Heizflächen und ähnliches hinwegzuführen.

 

Quelle: http://nullbarriere.de/treppen-rampen-handlauf.htm

Siehe auch: http://nullbarriere.de/keesafety-gelaender.htm

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht Treppengeländer im öffentlichen Raum und auf öffentlichem Grund grundsätzlich unter Beteiligung des Behindertenbeirats zu planen und zu bauen und solche zu ändern, deren Benutzung mit Gefahren für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen verbunden sind, weil das Geländer nicht über die gesamte Länge der Treppe führt, wie das auf dem Foto dargestellte Beispiel im Quartierspark Rosenfelder Ring.

 

Abstimmungsergebnis: 12 / 0 / 0

 

 
 

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